Allgemeine Geschäftsbedienungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für folgende Gesellschaften:

apollo real estate GmbH & Co. KG

apollo healthcare GmbH

apollo real estate GmbH

apollo real estate management GmbH

apollo living GmbH

BBI Immobilien GmbH

nachstehend – apollo – genannt.

apollo schließt Maklerverträge ausschließlich unter Vereinbarung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ab. Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

2. Anzuwendendes Recht; Vertragsabschluss; Erfüllungsort

1. Für sämtliche Rechtsgeschäfte gilt deutsches Recht als vereinbart.

2. Die in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich geregelten beiderseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner bestimmen sich ausschließlich nach den Vorschriften des BGB.

3. Neben den schriftlich niedergelegten Vertragsbestimmungen sind bei Vertragsabschluss keine weiteren Abreden zwischen den Parteien getroffen worden.

4. Erfüllungsort für die von apollo zu erbringenden vertraglichen Leistungen ist – soweit nicht anders vereinbart – Frankfurt am Main, soweit dies nicht die BBI Immobilien GmbH betrifft. Hier ist der Erfüllungsort der zu erbringenden vertraglichen Leistungen Berlin.

5. apollo ist berechtigt, Dritte zur Erfüllung der ihr obliegenden vertraglichen Verpflichtungen zu beauftragen.

 

3.Widerrufsbelehrung

Wider rufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag der Unterzeichnung.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

 

4. Vertragsgegenstand

1. apollo erbringt ihre Nachweise von Vertragsabschluss-gelegenheiten und Vermittlungsleistungen aufgrund von Informationen Dritter.

Obwohl sich apollo um möglichst vollständige und zutreffende Angaben von Objekten und Auftraggebern bemüht, kann eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit, der dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Informationen nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit übernommen werden. Im Falle von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wird auch bei Fahrlässigkeit gehaftet.

2. Die Angebote von apollo sind freibleibend und unverbindlich, Zwischenverkauf, -vermietung und -verpachtung bleiben vorbehalten.

3. Neben Maklerleistungen erbringt apollo auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen auch sonstige Dienstleistungen. Diese Dienstleistungen werden einzelvertraglich geregelt und gesondert berechnet.

 

5. Entstehen und Fälligkeit des Provisionsanspruchs

1. Der Provisionsanspruch der apollo wird fällig, sobald aufgrund eines von ihr erbrachten Nachweises oder ihrer Vermittlung ein Hauptvertrag abgeschlossen ist. Für die Entstehung des Provisionsanspruches ist es nicht erforderlich, dass die Tätigkeit der apollo die einzige Ursache für den Abschluss des Hauptvertrages ist; es genügt vielmehr Mitursächlichkeit.

2. Ist nur mit einer Partei ein Maklervertrag über eine Vermittlung eines Kaufvertrages, einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses abgeschlossen worden, kann die andere Partei (soweit sie Verbraucher ist) zur Zahlung von maximal 50% des Maklerlohns vertraglich verpflichtet werden. Der Anspruch ist erst fällig, wenn der Übernahme des Maklerlohns zugestimmt wurde und der Vertragspartner von apollo einen Nachweis erbracht hat, dass der eigene Anteil gezahlt wurde.

3. Der Provisionsanspruch von apollo bleibt auch dann bestehen, wenn der bereits abgeschlossene Hauptvertrag nachträglich einvernehmlich von den Auftraggebern aufgehoben wird.

4. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn ein von dem ursprünglich von apollo nachgewiesenes oder vermitteltes Geschäft abweichender, wirtschaftlich jedoch gleichwertiger Hauptvertrag abgeschlossen ist. Wirtschaftlich gleichwertig ist ein Vertrag insbesondere dann, wenn der Hauptvertrag mit von dem Angebot der apollo abweichenden Bedingungen abgeschlossen wird oder wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Hauptvertrag zustande kommt, der mit dem angestrebten Geschäft identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angestrebten Geschäft abweicht. Der Provisionsanspruch entsteht u.a. bei Kauf statt Miete und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf sowie Tausch statt Kauf oder Miete.

5. Der Provisionsanspruch von apollo wird bei Abschluss des Hauptvertrages fällig.

6. Ein Provisionsanspruch steht apollo auch dann zu, wenn im zeitlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zwischen Ihnen und Ihrem Auftraggeber Zustandekommen, die ihre Grundlage in dem zwischen uns abgeschlossenen Maklervertrag finden.

 

6. Provision

Zwischen dem Auftraggeber und apollo werden folgende Provisionssätze für Nachweis und/oder Vermittlungen vereinbart:

1. Kauf von gewerblich genutzten Objekten: Im Falle eines Objektankaufes oder dem Kauf von Unternehmen bzw. Unternehmensanteilen basiert die zu zahlende Provision auf dem beurkundeten Gesamtkaufpreis sowie allen damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen. Die Berechnungsgrößen für die Provision gegenüber dem Käufer lauten wie folgt: Bis zu einem Kaufpreis von € 5,0 Mio. 5% über € 5,0 Mio. bis € 20,0 Mio. 4% und bei Werten über € 20,0 Mio. 3%. Bei der Ausübung einer vereinbarten Option mehr Flächen zu erwerben, zahlt der Käufer die Provision für die Mehrflächen zum Zeitpunkt der Ausübung in der beschriebenen Höhe.

2. Vermietung und Verpachtung gewerblicher Flächen:

– für Büro- und Industrieflächen beträgt die Provision 3,0 Monatsmieten zuzüglich Neben- und Betriebskosten bei Verträgen bis zu 5 Jahren.

– bei Verkaufsflächen beträgt die Provision 3,5 Monatsmieten zuzüglich Neben- und Betriebskosten bei Verträgen bis zu 5 Jahren.

– die Provisionssätze erhöhen sich um 0,5 Monatsmieten zuzüglich anteiliger Neben- und Betriebskosten für Mietverträge, die länger als 5 Jahre abgeschlossen worden sind.

– enthalten die Miet- oder Pachtverträge Optionen für die Verlängerung der Miet- oder Pachtzeit und/oder Vormietrechte, so erhöht sich die Provision jeweils um 0,5 Monatsmieten zuzüglich Neben- und Betriebskosten je Option und Vormietrecht.

– enthält der Miet- oder Pachtvertrag die Option, zusätzliche Flächen anzumieten bzw. anzupachten, wird die Provision für die zusätzlichen Flächen bei Ausübung der Option gemäß 6.2.1 bis 6.2.4 fällig.

– vereinbarte mietfreie Zeiten oder sonstige vermieterseitige Zuwendungen sind grundsätzlich für die Provisionsabrechnung unbeachtlich. Bei einem Staffelmietpreisvertrag gilt die durchschnittliche Monatsmiete, bezogen auf die Gesamtlaufzeit des Vertrages, ebenfalls zuzüglich Neben- und Betriebskosten als Berechnungsgrundlage.

– bei Abstandszahlungen, Ablösungen für Rechte und Ansprüche, Einrichtungsgegenstände, Waren, Kundenstämme usw. entsteht eine zusätzliche Provision in Höhe von 5% (beispielsweise der Abstandszahlung oder des Wertes der Einrichtungsgegenstände).

3. Kauf von wohnwirtschaftlich genutzten Objekten:

Bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz sowie Teileigentum in der Summe 6% des vertraglich vereinbarten Gesamtkaufpreises. Tritt der Käufer nicht gewerblich auf, werden die Parteien jeweils hälftig den prozentualen Anteil übernehmen. Voraussetzung ist, dass apollo mit beiden Parteien je einen provisionspflichtigen Maklervertrag über denselben Anteil schließt.

Wird nur mit einer Partei ein Vertrag geschlossen, muss diese Vertragspartei zur Zahlung mindestens der Hälfte der Summe verpflichtet bleiben. Eine Verpflichtung der gegnerischen Partei zur Übernahme der Maklerprovision ist nur bis zu dieser Grenze zulässig. In diesem Fall ist die Zahlung der gegnerischen Partei erst fällig, wenn die Vertragspartei die Zahlung des eigenen Anteils an apollo nachgewiesen hat.

Ist der Käufer nicht Verbraucher, können andere schriftliche Vereinbarungen getroffen werden.

4. Vermietung und Verpachtung von wohnwirtschaftlich genutzten Flächen:

4.1 Bei Vermietung oder Verpachtung von Wohnraum, jedoch nicht für Mieter unter Beachtung des § 2, Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung (Bestellerprinzip).

4.2 Vermietung von Wohnraum:

Für die Vermittlung oder den Nachweis berechnet der Makler dem Vertragspartner, der ihn mit der Vermittlung beauftragt hat, eine Provision. Diese beträgt, sofern nicht zwischen dem Auftraggeber und dem Makler andere Provisionssätze schriftlich vereinbart worden sind, bei Wohnraummietverträgen 2,0 Netto- Monatsmieten vom jeweiligen Auftraggeber. Im Zweifel hat der Eigentümer die Provision zu leisten.

4.3 Sonstige Zahlungen:

Bei Abstandszahlungen, Ablösungen für Rechte und Ansprüche, Einrichtungsgegenstände, Waren, Kundenstamm, etc. vom jeweiligen Wert unabhängig von der Mietvertragsprovision 3% vom Mieter/Pächter.

Wird ein durch uns vermitteltes und/oder nachgewiesenes Objekt zunächst gemietet oder gepachtet, danach jedoch gekauft, so ist hierfür Käuferprovision zu zahlen, abzüglich der bereits geleisteten Mieterprovision.

5. Erbbaurecht:

Bei der Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten beträgt die Provision 6% des Vertragswertes, zahlbar durch den Erbbaurechtsnehmer. Ist ein solcher nicht vereinbart, tritt an dessen Stelle nach unserer Wahl entweder der 25-fache Jahreserbbauzins oder der zu errechnende Kapitalbarwert des Erbbaurechtes. Bei der Berechnung des Kapitalbarwertes ist der marktübliche Effektivzinssatz für Hypothekendarlehen mit einer Zinsfestschreibung von 10 Jahren bei 100% Auszahlung anzusetzen.

6. Vorkaufsrecht:

Bei der Vereinbarung von Vorkaufsrechten beträgt die Provision 1% des Verkehrswertes des Grundstückes, zahlbar durch den Vorkaufsberechtigten

Die gesamten Provisionen verstehen sich jeweils zuzüglich Umsatzsteuer in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe.

7. Obliegenheit des Auftraggebers

1. Gibt der Auftraggeber die von apollo erhaltenen Informationen über den Nachweis einer Vertragsabschlussgelegenheit an einen Dritten weiter und kommt ein Hauptvertrag mit diesem zustande, so ist der Auftraggeber gegenüber der apollo zur Provisionszahlung verpflichtet. Der Auftraggeber ist gehalten, sämtliche von apollo erhaltenen Informationen, Angebote etc. vertraulich zu behandeln.

2. Ist dem Auftraggeber die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, ist er verpflichtet, dies unverzüglich apollo mitzuteilen. Andernfalls ist in jedem Fall bei Abschluss eines Vertrages über das nachgewiesene Objekt eine Provision gemäß Punkt 6 zu zahlen.

 

8. Beauftragung durch Dritte

Die apollo ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil des Hauptvertrages entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Die apollo wird in diesem Fall ihre Tätigkeit in unparteiischer und pflichtgemäßer Weise ausüben.

 

9. Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass apollo zur Erfüllung dieses Vertrages befugt ist, die notwendigen persönlichen Daten des Auftraggebers entsprechend der hier beigefügten Anlage „Datenverarbeitung allgemeine Informationspflichten“ zu verarbeiten.

 

10. Wirksamkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird davon die Rechtsverbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die deutsche Version ist bei Widersprüchen die maßgebliche.

 

11. Geldwäschegesetz (GWG)

apollo als Immobilienberater und Mitglied der Legal & Compliance Initiative ist aufgrund des Geldwäschegesetzes verpflichtet, bestimmte Informationen über ihre Geschäftspartner sowie deren Vertragspartner einzuholen, um die erforderliche Transparenz im Geschäftsverkehr zu gewährleisten. Unsere Kunden sowie deren Vertragspartner wiederum sind gesetzlich dazu verpflichtet, diese Auskünfte wahrheitsgemäß zu erteilen. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben wird durch die zuständigen Aufsichtsbehörden verstärkt kontrolliert.

 

12. Gerichtsstand

Im vollkaufmännischen Geschäftsverkehr wird als Gerichtsstand Frankfurt am Main vereinbart, soweit dies nicht die BBI Immobilien betrifft. Hier ist Gerichtsstand Berlin.

 

13. Streitbeilegung in Verbrauchersachen

apollo nimmt in Verbrauchersachen an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil.

 

 

 

 

 

 

Scroll Up