Aktuelles

Erleichterung für Verwalter: Zensus 2021 verschoben

Empfehlen & Teilen

Wegen der Covid-19-Pandemie wird der für 2021 geplante EU-weite Zensus um ein Jahr verschoben. Am 10. Dezember trat das „Gesetz zur Verschiebung des Zensus in das Jahr 2022 und zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes“ in Kraft. Als neuer Stichtag wurde der 15.05.2022 festgelegt.

Verband der Immobilienverwalter erleichtert
Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland) hatte auf die Verschiebung gedrängt, da Bund, Länder und Kommunen, Immobilienverwaltungen und Eigentümer aufgrund der Corona-Pandemie die notwendigen Vorbereitungen kaum leisten können. Die Erhebungsmerkmale und damit der Aufwand für Verwalter und andere Beteiligte sind im Zensus 2022 deutlich umfangreicher als beim Vorgänger 2011. So müssen nun auch Fragen zu Nettokaltmiete, Wohnungsleerstand, Wohnungsgröße und Baualter der Gebäude sowie Energieträger beantwortet werden. Der VDIV Deutschland hatte bereits in einer Stellungnahme zum damaligen Entwurf zum Zensusgesetz 2021 kritisiert, dass Immobilienverwalter in der Regel nicht über alle Informationen zu Gebäuden und Wohnungen verfügen und somit nicht alle Fragen beantworten können.

Zusammen mit der Verabschiedung des Gesetzes wurde die Bundesregierung dazu ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung Anpassungen vorzunehmen, falls wegen der Corona-Pandemie „oder anderer zwingender Gründe“ eine weitere Verschiebung erforderlich werden sollte.

Aktueller Beitrag

Immobilien

11.11.2024

Jetzt neu: Grundstück zum Kauf in Stahnsdorf

ATTRAKTIVES BAUGRUNDSTÜCK FÜR DOPPEL- ODER MEHRFAMILIENHAUS – geringer Altbestand, lediglich zwei Holzschuppen – in zweiter Reihe, aber bereits über eine öffentliche Straße erschlossen – laut positivem Bauvorbescheid ist eine Bebauung mit einem Doppelhaus möglich – aktuell in der Prüfung, ob Bebauung mit MFH mit bis zu 6 Einheiten möglich Weitere Informationen finden Sie im Exposé.

weiterelesen

Zurück zur Übersicht

Scroll Up