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Haus zum Kauf in Berlin (nicht mehr verfügbar)

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ERSTBEZUG: 3 TOWNHOUSES UND EIN PENTHOUSE ZWISCHEN SCHLOß- UND BROSEPARK
– ca. 1.800 m² großes Grundstück, liebevoll gestalteter Erholungsbereich mit Spielplatz – Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Voll- und 1 Staffelgeschoss sowie 2 Doppel-Townhäuser mit 2 Voll- und 1 Staffelgeschoss – energieeffizient durch Holzfenster mit 3-fach-Isolierverglasung – Beheizung über eine Gaszentralheizung (Brennwerttechnik) mit Luft-Wärme-Pumpe, Energieausweis liegt demnächst vor – Aufzug im Mehrfamilienhaus, barrierefreier Zugang – Außenstellplatz für € 15.000,– zzgl. Prov. zusätzlich erwerbbar

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18.04.2024

Schönheitsreparaturen: Beweislast liegt beim Mieter

Die Mieterin einer Wohnung befand die Klausel in ihrem Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen für unwirksam. Sie gab an, dass sie die Wohnung unrenoviert übernommen hatte. Da sie dies jedoch nicht beweisen kann, ist die Klausel wirksam. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil.

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