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Wohnung zum Kauf in Berlin (nicht mehr verfügbar)

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ERSTBEZUG NACH SANIERUNG! HELLE ALTBAUWOHNUNG MIT BALKON IN BEGEHRTER LAGE! PROVISIONSFREI!
– attraktiver Gründerzeit-Altbau, bestehend aus Vorder- und Gartenhaus – liebevoll sanierte Treppenhäuser mit originalen Stilelementen und Stuck – Neugestaltung des Innenhofes sowie Instandhaltungsmaßnahmen wie neue Isolierglasfenster, Heizkörper, Elektro- und Versorgungsleitungen erfolgt – Aufzugsanbau den den Rückfronten des Vorder- und des Gartenhauses geplant – derzeit Sanierung der Wohnung, u. a. Erneuerung der Elektrik, neues Parkett, neue Fliesenböden und Fliesenspiegel in der Küche, Anbringung von Stuck, Instandsetzung von Fenstern und Türen, Sanierung des Bades sowie Komplettrenovierung – Fernwärme – Kellerabteil – 360°-Tour: https://my.matterport.com/show/?m=U6EL8frvkEw

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18.04.2024

Schönheitsreparaturen: Beweislast liegt beim Mieter

Die Mieterin einer Wohnung befand die Klausel in ihrem Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen für unwirksam. Sie gab an, dass sie die Wohnung unrenoviert übernommen hatte. Da sie dies jedoch nicht beweisen kann, ist die Klausel wirksam. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil.

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