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Wohnung zum Kauf in Berlin (nicht mehr verfügbar)

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200m ZUM SCHLOßPARK CHARLOTTENBURG: SONNIGE BALKONWOHNUNG MIT GRÜNBLICK!
– gepflegtes Wohngebäude aus dem Jahre 1954 – ruhiger, grüner Innenhof mit Garten – Wohnung liegt in der 5. = vorletzten Etage (kein Aufzug) – Beheizung über Gastherme (neu) – Kellerabteil

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18.04.2024

Schönheitsreparaturen: Beweislast liegt beim Mieter

Die Mieterin einer Wohnung befand die Klausel in ihrem Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen für unwirksam. Sie gab an, dass sie die Wohnung unrenoviert übernommen hatte. Da sie dies jedoch nicht beweisen kann, ist die Klausel wirksam. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil.

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