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Wohnung zum Kauf in Berlin (nicht mehr verfügbar)

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ERSTBEZUG: LUXURIÖSE PENTHOUSE-MAISONETTE MIT LIFT, GROSSEM BALKON UND SPREEBLICK!
– 4-geschossiges Gebäude aus dem Jahre 1960, derzeit Kernsanierung sowie Aufstockung um 2 Penthouse-Etagen (Neubau) – ca. 2.500 m² großer, aufwändig gestalteter Gartenhof (Zugang nur für die Bewohner) – repräsentatives Entrée über 1,5 Geschosse – Aufzug von der Tiefgarage bis vor die Wohnungseingangstür – Kellerabteil – ein Tiefgaragenstellplatz kann für € 55.000,– zzgl. Prov. erworben werden

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18.04.2024

Schönheitsreparaturen: Beweislast liegt beim Mieter

Die Mieterin einer Wohnung befand die Klausel in ihrem Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen für unwirksam. Sie gab an, dass sie die Wohnung unrenoviert übernommen hatte. Da sie dies jedoch nicht beweisen kann, ist die Klausel wirksam. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil.

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