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Wohnung zum Kauf in Berlin (nicht mehr verfügbar)

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AUSSERGEWÖHNLICHES MINI-LOFT MIT DESIGNER-EINRICHTUNG UND LIFT IM BELIEBTEN BÖTZOWVIERTEL!
– sehr ruhige Lage im Gartenhaus – 1906 errichtetes Altbauensemble, 1998 Dachgeschossausbau – Aufzug – Fernwärme – 2020 saniertes Loft – Kellerabteil

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18.04.2024

Schönheitsreparaturen: Beweislast liegt beim Mieter

Die Mieterin einer Wohnung befand die Klausel in ihrem Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen für unwirksam. Sie gab an, dass sie die Wohnung unrenoviert übernommen hatte. Da sie dies jedoch nicht beweisen kann, ist die Klausel wirksam. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil.

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