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Wohnung zum Kauf in Berlin (nicht mehr verfügbar)

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EINZIGARTIGE GARTEN-MAISONETTE MIT 2 SÜDTERRASSEN UND STELLPLÄTZEN IN SCHÖNER GRÜNLAGE DER CITY-WEST
– exklusive Stadtvilla – 8 Wohneinheiten, von den Eigentümern selbstgenutzt – hochwertige, massive Bauweise, effektives Wärmedämm-Verbundsystem – stetig gepflegt, kein Reparaturstau – Gemeinschaftsgarten mit Bewässerungsanlage – große Gemeinschafts-Waschküche mit Entkalkungsanlage – Aufzug von der Tiefgarage bis in die oberste Etage – Maisonette erstreckt sich über Erdgeschoss und ein ebenerdiges Gartengeschoss – beide Wohnebenen sowie die beiden Tiefgaragenstellplätze haben separate Grundbuchblätter und könnten problemlos getrennt genutzt werden (z. B. mit Einliegerwohnung) – Kellerraum – Bewegungsmelder, Alarmanlage, einbruchhemmende Wohnungseingangstür – 2 Tiefgaragenstellplätze inklusive – Das Hausgeld beträgt 1022€

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18.04.2024

Schönheitsreparaturen: Beweislast liegt beim Mieter

Die Mieterin einer Wohnung befand die Klausel in ihrem Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen für unwirksam. Sie gab an, dass sie die Wohnung unrenoviert übernommen hatte. Da sie dies jedoch nicht beweisen kann, ist die Klausel wirksam. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil.

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