Aktuelles

Mehrwertsteuersenkung: So profitieren Eigentümer und Bauherren

Empfehlen & Teilen

Das Gesetz zur Mehrwertsteuersenkung im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets trat am 1. Juli 2020 in Kraft. Bis zum 1. Januar 2021 ist der reguläre Satz von 19 auf 16 Prozent gesenkt, die reduzierte Mehrwertsteuer beträgt fünf statt sieben Prozent. Bauherren, deren Eigenheime noch in diesem Jahr fertig werden, können richtig sparen. Doch auch Eigentümer können profitieren.

Einsparungen für Bauherren
Bauherren, deren Immobilie noch in diesem Jahr fertiggestellt wird, können von der Reduzierung der Mehrwertsteuer profitieren, sofern kein Festpreis vereinbart wurde, so der Verband Privater Bauherren (VPB). Bei Klauseln wie „zzgl. 19 % MwSt.“ oder „zzgl. Umsatzsteuer“ ist eine Einsparung möglich. Hier hilft der Steuerberater weiter. Der VPB warnt jedoch davor, Baufirmen zu einer schnellen Fertigstellung zu drängen, da unter Zeitdruck mehr Fehler passieren und diese auch erst zu spät bemerkt werden könnten.

Eigentümer: Jetzt sanieren
Für Eigentümer ist jetzt ein guter Zeitpunkt, um Sanierungsarbeiten in Auftrag zu geben. Insbesondere Arbeiten, die in der nächsten Zeit ohnehin anstehen, sollten Eigentümer nun angehen. Bei allen Handwerkerrechnungen werden nur 16 Prozent Mehrwertsteuer fällig. Zum können Lohn-, Arbeits- und Fahrtkosten sowie die Umsatzsteuer bei der nächsten Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

Aktueller Beitrag

Immobilien

23.04.2024

Jetzt neu: Einzelhandel zum Kauf in Berlin

LADENEINHEIT MIT KELLER UND 12 STELLPLÄTZEN IN BESTER SCHÖNEBERGER GESCHÄFTSLAGE – Ladeneinheit mit ca. 263 m² Nutzfläche im Erdgeschoss links und ca. 75 m² Nutzfläche im Kellergeschoss – 12 eigene Kundenparkplätze im Sondernutzungsrecht auf dem Hof – hervorragende Kundenfrequenz Weitere Informationen finden Sie im Exposé.

weiterelesen

Zurück zur Übersicht

Scroll Up