Aktuelles

Sturmschäden: Welche Versicherung ist zuständig?

Empfehlen & Teilen

Gleich drei Sturmtiefs sollen in dieser Woche durch Deutschland ziehen: „Xandra“, „Ylenia“ und „Zeynep“. Bisher ist unklar, wie schwer sie ausfallen werden und welche Schäden sie hinterlassen. Doch welche Schäden zahlt welche Versicherung?

Ab wann zahlt die Versicherung?

Die Versicherungen zahlen in der Regel ab einem Unwetter der Stufe acht und höher. Auskunft über die Windstärken gibt der Deutsche Wetterdienst. Auch Schäden an Nachbarhäusern oder -grundstücken können Beweiskraft haben.

Schäden am Haus & Nebengebäuden

Abgedeckte Dächer oder zerbrochene Fensterscheiben durch heftigen Sturm sollten der Gebäudeversicherung gemeldet werden. Bei Schäden durch z. B. umgestürzte Bäume. Blitzschlag oder ähnliches lohnt ein Blick in die Versicherungspolice.

Schäden am Hausrat

Der Name verrät es schon: Wird das Inventar durch Unwetter beschädigt, ist die Hausratversicherung zuständig. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn ein Dach abgedeckt und dadurch Schäden an der Einrichtung entstanden sind.

„Selbst verursachte“ Schäden

Stürzt z. B. ein unbefestigter Blumentopf auf ein Auto, oder ein morscher Baum stürzt um und richtet Schaden an, wird der Eigentümer belangt. In diesem Fall sollte Kontakt zur Haftpflichtversicherung aufgenommen werden.

 

Aktueller Beitrag

News

26.06.2025

Hitzeschutz steigert den Immobilienwert – jetzt richtig nachrüsten und fördern lassen

Extreme Sommertemperaturen sind in Deutschland längst keine Ausnahme mehr – und das stellt Eigentümer, Verwalter und Mieter vor neue Herausforderungen. Auf der anderen Seite ist Hitzeschutz als Investition in die Substanz, Nutzbarkeit und Zukunftsfähigkeit von Gebäuden zu sehen so der Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e. V.

weiterelesen

Zurück zur Übersicht

Scroll Up