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Erbschaftssteuer: Einzug nicht hinauszögern

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Wer eine Immobilie erbt und diese selbst nutzen möchte, sollte innerhalb von sechs Monaten einziehen. Verzögert sich der Einzug, müssen triftige Gründe vorliegen.Zu lange Renovierungsdauer
In Münster bewohnten Vater und Sohn jeweils eine Doppelhaushälfte. Nach dem Tod des Vaters erbte der Sohn die andere Hälfte und renovierte diese in Eigenleistung, um das gesamte Haus als einheitliche Wohnung zu nutzen. Diese Arbeiten dauerten drei Jahre lang an – darum lehnte das zuständige Finanzamt eine Erbschaftssteuerbefreiung ab.

Immobilie innerhalb von 6 Monaten beziehen
Das Finanzgericht (FG) Münster entschied zulasten des Erben. Nur in Ausnahmefällen wird eine Steuerbefreiung gewährt, wenn die Immobilie erst nach mehr als sechs Monaten selbst genutzt wird. Je größer der zeitliche Abstand zwischen dem Erbfall und dem tatsächlichen Einzug des Erwerbers in die Wohnung ist, umso höhere Anforderungen sind an die Darlegung des Erwerbers und seine Gründe für die verzögerte Nutzung der Wohnung für eigene Wohnzwecke zu stellen. Der Kläger argumentierte unter anderem, dass das von ihm beauftragte Handwerksunternehmen stark ausgelastet gewesen sei und sich die Bauarbeiten somit verzögert hätten. Dies wies der Richter zurück: der Kläger hätte auch ein anderes Unternehmen beauftragen können. [FG AZ 3 K 3184/17]

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01.05.2025

Wärmepumpen-Absatz steigt um 35 Prozent

Mitten in der Regierungsbildung zieht die Wärmepumpenbranche eine positive Zwischenbilanz nach dem ersten Quartal. Die bereits im letzten Quartal des Vorjahres deutlich gestiegene Nachfrage nach der Heizungsförderung schlägt sich jetzt mit 62.000 Geräten (plus 35 Prozent) auch im Absatz nieder. Der Branchenverband fordert von der neuen Regierungskoalition eine entschlossene Fortsetzung der Wärmewende.

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