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Erleichterung für Verwalter: Zensus 2021 verschoben

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Wegen der Covid-19-Pandemie wird der für 2021 geplante EU-weite Zensus um ein Jahr verschoben. Am 10. Dezember trat das „Gesetz zur Verschiebung des Zensus in das Jahr 2022 und zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes“ in Kraft. Als neuer Stichtag wurde der 15.05.2022 festgelegt.

Verband der Immobilienverwalter erleichtert
Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland) hatte auf die Verschiebung gedrängt, da Bund, Länder und Kommunen, Immobilienverwaltungen und Eigentümer aufgrund der Corona-Pandemie die notwendigen Vorbereitungen kaum leisten können. Die Erhebungsmerkmale und damit der Aufwand für Verwalter und andere Beteiligte sind im Zensus 2022 deutlich umfangreicher als beim Vorgänger 2011. So müssen nun auch Fragen zu Nettokaltmiete, Wohnungsleerstand, Wohnungsgröße und Baualter der Gebäude sowie Energieträger beantwortet werden. Der VDIV Deutschland hatte bereits in einer Stellungnahme zum damaligen Entwurf zum Zensusgesetz 2021 kritisiert, dass Immobilienverwalter in der Regel nicht über alle Informationen zu Gebäuden und Wohnungen verfügen und somit nicht alle Fragen beantworten können.

Zusammen mit der Verabschiedung des Gesetzes wurde die Bundesregierung dazu ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung Anpassungen vorzunehmen, falls wegen der Corona-Pandemie „oder anderer zwingender Gründe“ eine weitere Verschiebung erforderlich werden sollte.

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Aufwärtstrend bei Baugenehmigungen

Im August 2025 wurde in Deutschland der Bau von 19.300 Wohnungen genehmigt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 5,7 Prozent oder 1.000 Baugenehmigungen mehr als im August 2024. Dabei stieg die Zahl der genehmigten Wohnungen im Neubau um 5,2 Prozent oder 800 auf 15.800. Die Zahl genehmigter Wohnungen, die durch den Umbau bestehender Gebäude entstehen, […]

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