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Grundstück zum Kauf in Berlin (nicht mehr verfügbar)

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BAUTRÄGERFREIES BAULAND IM BEGEHRTEN LICHTENRADE
– bebaubar nach §34 BauGB – GFL für hinteres Grundstück auf der linken Seite – geringer Baum- und Strauchbestand – kurzfristig bebaubar – ideal für ein Einfamilienhaus (entsprechend Nachbarbebauung)

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30.10.2025

Einbruchschutz: Wohnungseigentümer müssen Zustimmung einholen

Bauliche Veränderungen zum Schutz vor Einbrüchen in Wohnungen von Wohnungseigentümergemeinschaften betreffen stets das Gemeinschaftseigentum. Einzelne Wohnungseigentümer dürfen daher nicht im Alleingang Maßnahmen umsetzen, sondern benötigen vorab die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) in Form eines Gestattungsbeschlusses. Darauf weist der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) hin. Zugleich informiert WiE darüber, welche Schutzmaßnahmen Wohnungseigentümergemeinschaften gemeinschaftlich umsetzen und finanzieren […]

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