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Grundstück zur Miete in Berlin (nicht mehr verfügbar)

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300m² GARTENTEIL ZUR FREIEN GESTALTUNG! KLEINE OASE MITTEN IN DER STADT!
– eingezäunter Garten, ca. 300 m² auf einem abgeschlossenen Privatgrundstück – kleine Oase zum Entspannen – KEINE BEBAUUNG möglich – uneinsehbares Grundstück durch blickdichte Bepflanzung – kein Strom- und Wasseranschluss vorhanden – zentrale Lage, abgeschlossenes Privatgrundstück mit Mehrfamilenhaus – reine Gartennutzung, dauerhaftes Wohnen in Bauwagen, Tiny House oder Wohnwagen nicht möglich

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29.01.2026

BG-Urteil: Untervermietung darf kein Instrument zur Gewinnerzielung sein

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seiner aktuellen Entscheidung zur Untervermietung den Mieterschutz deutlich gestärkt, das meldet der Deutsche Mieterbund (DMB). Der BGH stellt klar, dass das gesetzliche Recht auf Untervermietung nicht dazu missbraucht werden darf, auf Kosten von Untermietenden erhebliche Gewinne zu erzielen oder die Mietpreisbremse zu umgehen.

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