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PRÄMIERTES ARCHITEKTENHAUS MIT EXKLUSIVER AUSSTATTUNG AUF HERRLICHEM SÜDWEST-GRUNDSTÜCK
– herrliches, uneinsehbar eingewachsenes Eckgrundstück mit Südwest-Ausrichtung – 5,50 m langer Aluminium-Carport – schön angelegter, sichtgeschützter Garten mit altem Baumbestand, kleinem Teich, Beregnungsanlage, Garten- und Terrassenbeleuchtung – 2-geschossiges Einfamilienhaus, Baujahr 1891, 1975 Ausbau und Kernsanierung – 2000 aufwändige Sanierung durch den Architekten Caspar Hoesch, ETH Zürich (seinerzeit Mitarbeit im berühmten Büro Axel Schultes Architekten), 2001 prämiert von der Architektenkammer Berlin – teilgewerbliche Nutzung möglich

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29.01.2026

BG-Urteil: Untervermietung darf kein Instrument zur Gewinnerzielung sein

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seiner aktuellen Entscheidung zur Untervermietung den Mieterschutz deutlich gestärkt, das meldet der Deutsche Mieterbund (DMB). Der BGH stellt klar, dass das gesetzliche Recht auf Untervermietung nicht dazu missbraucht werden darf, auf Kosten von Untermietenden erhebliche Gewinne zu erzielen oder die Mietpreisbremse zu umgehen.

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