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HERRLICHE WOHNRESIDENZ: LUXURIÖS AUSGESTATTETE VILLA IM BUNGALOW STIL UMGEBEN VON SEEN
– kaum einsehbares Grundstück – hochwertiger Natursteinboden im Außenbereich – 3 Bäder mit Bad und Dusche sowie 1 Gäste-WC – Untergeschoss teilweise auf Gartennieveau – ca. 60 m² zusätzlich Fläche im Dachgeschoss

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29.01.2026

BG-Urteil: Untervermietung darf kein Instrument zur Gewinnerzielung sein

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seiner aktuellen Entscheidung zur Untervermietung den Mieterschutz deutlich gestärkt, das meldet der Deutsche Mieterbund (DMB). Der BGH stellt klar, dass das gesetzliche Recht auf Untervermietung nicht dazu missbraucht werden darf, auf Kosten von Untermietenden erhebliche Gewinne zu erzielen oder die Mietpreisbremse zu umgehen.

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