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UNWEIT KU’DAMM: CHARMANTE ALTBAUWOHNUNG
MIT DOPPELGARAGE BIS 2020 VERMIETET!

– schöner Gründerzeitbau mit 8 WE – kleiner Garten vor dem Haus (SNR) – zwei Eingänge – Außenjalousien – Doppelgarage mit elektrischem Tor – Energieausweis liegt demnächst vor

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29.01.2026

BG-Urteil: Untervermietung darf kein Instrument zur Gewinnerzielung sein

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seiner aktuellen Entscheidung zur Untervermietung den Mieterschutz deutlich gestärkt, das meldet der Deutsche Mieterbund (DMB). Der BGH stellt klar, dass das gesetzliche Recht auf Untervermietung nicht dazu missbraucht werden darf, auf Kosten von Untermietenden erhebliche Gewinne zu erzielen oder die Mietpreisbremse zu umgehen.

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