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Wohnung zum Kauf in Berlin (nicht mehr verfügbar)

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ERSTBEZUG NACH SANIERUNG! HELLE ALTBAUWOHNUNG MIT BALKON IN BEGEHRTER LAGE! PROVISIONSFREI!
– attraktiver Gründerzeit-Altbau, bestehend aus Vorder- und Gartenhaus – liebevoll sanierte Treppenhäuser mit originalen Stilelementen und Stuck – Neugestaltung des Innenhofes sowie Instandhaltungsmaßnahmen wie neue Isolierglasfenster, Heizkörper, Elektro- und Versorgungsleitungen erfolgt – Aufzugsanbau den den Rückfronten des Vorder- und des Gartenhauses geplant – derzeit Sanierung der Wohnung, u. a. Erneuerung der Elektrik, neues Parkett, neue Fliesenböden und Fliesenspiegel in der Küche, Anbringung von Stuck, Instandsetzung von Fenstern und Türen, Sanierung des Bades sowie Komplettrenovierung – Fernwärme – Kellerabteil – 360°-Tour: https://my.matterport.com/show/?m=U6EL8frvkEw

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30.10.2025

Einbruchschutz: Wohnungseigentümer müssen Zustimmung einholen

Bauliche Veränderungen zum Schutz vor Einbrüchen in Wohnungen von Wohnungseigentümergemeinschaften betreffen stets das Gemeinschaftseigentum. Einzelne Wohnungseigentümer dürfen daher nicht im Alleingang Maßnahmen umsetzen, sondern benötigen vorab die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) in Form eines Gestattungsbeschlusses. Darauf weist der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) hin. Zugleich informiert WiE darüber, welche Schutzmaßnahmen Wohnungseigentümergemeinschaften gemeinschaftlich umsetzen und finanzieren […]

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