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Wohnung zum Kauf in Berlin (nicht mehr verfügbar)

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AM SPREEUFER NAHE SCHLOSS BELLEVUE: EXKLUSIVE PENTHOUSE-MAISONETTEN MIT SPREEBLICK! ERSTBEZUG!
– 4-geschossiges Gebäude aus dem Jahre 1960, derzeit Kernsanierung sowie Aufstockung um 2 weitere Penthouse-Etagen (Neubau) – repräsentatives Entrée über 1,5 Geschosse – Aufzug von der Tiefgarage bis vor die Wohnungseingangstür – ca. 2.500 m² großer, aufwändig gestalteter Gartenhof (Zugang nur für die Bewohner) – Kellerabteile – ein Tiefgaragenstellplatz kann für € 55.000,– zzgl. Prov. erworben werden

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29.01.2026

BG-Urteil: Untervermietung darf kein Instrument zur Gewinnerzielung sein

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seiner aktuellen Entscheidung zur Untervermietung den Mieterschutz deutlich gestärkt, das meldet der Deutsche Mieterbund (DMB). Der BGH stellt klar, dass das gesetzliche Recht auf Untervermietung nicht dazu missbraucht werden darf, auf Kosten von Untermietenden erhebliche Gewinne zu erzielen oder die Mietpreisbremse zu umgehen.

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