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Wohnung zum Kauf in Berlin (nicht mehr verfügbar)

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DACHGESCHOSSROHLING MIT BAUGENEHMIGUNG ZUM SOFORTIGEN AUSBAU VON MIND. 4 WOHNUNGEN
– Altberliner Eckgebäude mit 3 Aufgängen – 2018 Einbau einer neuen Gaszentralheizung mit Brennwerttechnik – 2019 Renovierung des Treppenhauses – der Dachgeschossrohling wird verkauft wie er steht und liegt, sämtliche Um- und Ausbaukosten trägt der Erwerber – Brandschutzkonzept liegt vor, Statik und Abnahme des Brandschutzes müssen noch auf Kosten des Erwerbers durchgeführt werden

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29.01.2026

BG-Urteil: Untervermietung darf kein Instrument zur Gewinnerzielung sein

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seiner aktuellen Entscheidung zur Untervermietung den Mieterschutz deutlich gestärkt, das meldet der Deutsche Mieterbund (DMB). Der BGH stellt klar, dass das gesetzliche Recht auf Untervermietung nicht dazu missbraucht werden darf, auf Kosten von Untermietenden erhebliche Gewinne zu erzielen oder die Mietpreisbremse zu umgehen.

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