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Wohnung zum Kauf in Berlin (nicht mehr verfügbar)

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EINZIGARTIGE GARTEN-MAISONETTE MIT 2 SÜDTERRASSEN UND STELLPLÄTZEN IN SCHÖNER GRÜNLAGE DER CITY-WEST
– exklusive Stadtvilla – 8 Wohneinheiten, von den Eigentümern selbstgenutzt – hochwertige, massive Bauweise, effektives Wärmedämm-Verbundsystem – stetig gepflegt, kein Reparaturstau – Gemeinschaftsgarten mit Bewässerungsanlage – große Gemeinschafts-Waschküche mit Entkalkungsanlage – Aufzug von der Tiefgarage bis in die oberste Etage – Maisonette erstreckt sich über Erdgeschoss und ein ebenerdiges Gartengeschoss – beide Wohnebenen sowie die beiden Tiefgaragenstellplätze haben separate Grundbuchblätter und könnten problemlos getrennt genutzt werden (z. B. mit Einliegerwohnung) – Kellerraum – Bewegungsmelder, Alarmanlage, einbruchhemmende Wohnungseingangstür – 2 Tiefgaragenstellplätze inklusive – Das Hausgeld beträgt 1022€

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29.01.2026

BG-Urteil: Untervermietung darf kein Instrument zur Gewinnerzielung sein

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seiner aktuellen Entscheidung zur Untervermietung den Mieterschutz deutlich gestärkt, das meldet der Deutsche Mieterbund (DMB). Der BGH stellt klar, dass das gesetzliche Recht auf Untervermietung nicht dazu missbraucht werden darf, auf Kosten von Untermietenden erhebliche Gewinne zu erzielen oder die Mietpreisbremse zu umgehen.

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