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Wohnung zum Kauf in Berlin (nicht mehr verfügbar)

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– ca. 1.850 m² großes Areal – landschaftsgärtnerische Gestaltung der beiden Höfe hinter den Gebäuden, Spielplatz und Fahrradabstellplätze – insgesamt 59 2- bis 4-Zimmerwohnungen, teilweise barrierefrei hergestellt – Beheizung über energieeffiiziente, kostengünstige Erdwärmepumpe, Energieausweis liegt demnächst vor – Personenaufzüge in beiden Häusern, welche die Anfahrt des Kellergeschosses mit Übergang in die Tiefgarage ermöglichen – PKW-Aufzug für die Zu- und Abführung der PKW in und aus der Tiefgarage – TG-Stellplätze für € 46.000, — zzgl. Prov. oder mit E-Ladestation für € 51.000,– zzgl. Prov. erwerbbar – geplante Fertigstellung: Sommer 2020

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29.01.2026

BG-Urteil: Untervermietung darf kein Instrument zur Gewinnerzielung sein

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seiner aktuellen Entscheidung zur Untervermietung den Mieterschutz deutlich gestärkt, das meldet der Deutsche Mieterbund (DMB). Der BGH stellt klar, dass das gesetzliche Recht auf Untervermietung nicht dazu missbraucht werden darf, auf Kosten von Untermietenden erhebliche Gewinne zu erzielen oder die Mietpreisbremse zu umgehen.

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