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Wohnung zum Kauf in Berlin (nicht mehr verfügbar)

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– Ende der 1920er erbautes Eckensemble der Bauhaus-Schule – 2 Aufgänge – insgesamt 21 Zwei- bis-Fünf-Zimmer-Wohnungen – sehr gepflegter Zustand – alle Wohnungen sind langfristig vermietet (teils schon Jahrzehnte) – Das Haus wurde nach Kauf 2019 in Eigentumswohnungen umgewandelt, daher läuft beim Erstverkauf ab dann die 10-jährige Sperrfrist … bedeutet also im Klartext Verkauf in 2025; Sperrfrist Endet 2035 plus die dann geltende Kündigungsfrist. Außerdem haben die Mieter/Mieterinnen ab Kaufvertragsunterzeichnung ein zweimonatiges Vorkaufsrecht.

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30.10.2025

Einbruchschutz: Wohnungseigentümer müssen Zustimmung einholen

Bauliche Veränderungen zum Schutz vor Einbrüchen in Wohnungen von Wohnungseigentümergemeinschaften betreffen stets das Gemeinschaftseigentum. Einzelne Wohnungseigentümer dürfen daher nicht im Alleingang Maßnahmen umsetzen, sondern benötigen vorab die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) in Form eines Gestattungsbeschlusses. Darauf weist der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) hin. Zugleich informiert WiE darüber, welche Schutzmaßnahmen Wohnungseigentümergemeinschaften gemeinschaftlich umsetzen und finanzieren […]

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