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Wohnung zum Kauf in Berlin (nicht mehr verfügbar)

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REINE KAPITALANLAGE – KEINE SELBSTNUTZUNG! STILVOLLE ALTBAUWOHNUNGEN MIT BALKON
– Ende der 1920er erbautes, unterkellertes Eckensemble der Bauhaus-Schule – 2 Aufgänge – insgesamt 21 Zwei- bis-Fünf-Zimmer-Wohnungen, davon derzeit noch 3 verfügbar – 2004 DG-Ausbau zu 3 Wohnungen – sehr gepflegter Zustand – alle Wohnungen sind langfristig vermietet (teils schon Jahrzehnte) – Das Haus wurde nach Kauf 2019 in Eigentumswohnungen umgewandelt, daher läuft beim Erstverkauf ab dann die 10-jährige Sperrfrist … bedeutet also im Klartext Verkauf in 2025; Sperrfrist Endet 2035 plus die dann geltende Kündigungsfrist. Außerdem haben die Mieter/Mieterinnen ab Kaufvertragsunterzeichnung ein zweimonatiges Vorkaufsrecht.

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01.01.2026

Was 2026 für Immobilieneigentümer und Vermieter wichtig ist

2026 treten zahlreiche gesetzliche Neuerungen in Kraft, die Immobilieneigentümer, Vermieter und Verwalter beachten müssen. Dazu zählen Änderungen im Mietrecht, Anpassungen bei energetischen Vorschriften, neue Rahmenbedingungen für Modernisierungen und eine angepasste Förderkulisse. Der Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e. V. (IVD) verschafft einen Überblick.

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