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Wohnung zum Kauf in Berlin (nicht mehr verfügbar)

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REINE KAPITALANLAGE – KEINE SELBSTNUTZUNG! STILVOLLE ALTBAUWOHNUNGEN MIT BALKON
– Ende der 1920er erbautes, unterkellertes Eckensemble der Bauhaus-Schule – 2 Aufgänge – insgesamt 21 Zwei- bis-Fünf-Zimmer-Wohnungen, davon derzeit noch 3 verfügbar – 2004 DG-Ausbau zu 3 Wohnungen – sehr gepflegter Zustand – alle Wohnungen sind langfristig vermietet (teils schon Jahrzehnte) – Das Haus wurde nach Kauf 2019 in Eigentumswohnungen umgewandelt, daher läuft beim Erstverkauf ab dann die 10-jährige Sperrfrist … bedeutet also im Klartext Verkauf in 2025; Sperrfrist Endet 2035 plus die dann geltende Kündigungsfrist. Außerdem haben die Mieter/Mieterinnen ab Kaufvertragsunterzeichnung ein zweimonatiges Vorkaufsrecht.

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09.04.2026

Frist bis 2027: Warum Vermieter jetzt auf digitale Heiz-Transparenz setzen sollten

Eine Novellierung der Heizkostenverordnung (HKVO) verpflichtet Vermieter seit Januar 2022 dazu, ihren Mietern bei fernablesbaren Geräten eine unterjährige Verbrauchsinformation (uVI) für Heizung und Warmwasser zur Verfügung zu stellen.

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