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Zinshaus/Renditeobjekt zum Kauf in Berlin (nicht mehr verfügbar)

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GIGANTISCHER DG-ROHLING MIT VORLIEGENDER BAUGENEHMIGUNG
IN TOPLAGE! LIFT GEPLANT!

– herrschaftlicher Eck-Altbau in Platzlage – Baugenehmigung für DG-Ausbau liegt vor – vorhandene Planung kann nachträglich verändert werden – genehmigte Fläche 409 qm zzgl. Galerieebene (kein Vollgeschoss) ca. 80 qm – optionale Planung für drei Wohnungen vorhanden – Baugenehmigung für Außenaufzug liegt vor – Energieausweis liegt demnächst vor

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29.01.2026

BG-Urteil: Untervermietung darf kein Instrument zur Gewinnerzielung sein

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seiner aktuellen Entscheidung zur Untervermietung den Mieterschutz deutlich gestärkt, das meldet der Deutsche Mieterbund (DMB). Der BGH stellt klar, dass das gesetzliche Recht auf Untervermietung nicht dazu missbraucht werden darf, auf Kosten von Untermietenden erhebliche Gewinne zu erzielen oder die Mietpreisbremse zu umgehen.

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