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Zinshaus/Renditeobjekt zum Kauf in Berlin (nicht mehr verfügbar)

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PAKETVERKAUF: 83% ANTEIL AN WOHN- UND GESCHÄFTSHAUS IN EXPONIERTER TEMPELHOF-LAGE
– 10 WE und 2 GE von 3 GE sowie MEA Anteil in Höhe von 83,3% am Dachrohling – Dachrohling ca. 300 m² zum Ausbau inklusive (ungeprüft) – 3 Mieterhöhung sind ausgesprochen, aber noch nicht wirksam (Stand Juli 2019) – 3 Gewerbe, Zahnarzt und Zeitungshändler langfristig vermietet

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29.01.2026

BG-Urteil: Untervermietung darf kein Instrument zur Gewinnerzielung sein

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seiner aktuellen Entscheidung zur Untervermietung den Mieterschutz deutlich gestärkt, das meldet der Deutsche Mieterbund (DMB). Der BGH stellt klar, dass das gesetzliche Recht auf Untervermietung nicht dazu missbraucht werden darf, auf Kosten von Untermietenden erhebliche Gewinne zu erzielen oder die Mietpreisbremse zu umgehen.

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