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Zinshaus/Renditeobjekt zum Kauf in Düsseldorf (nicht mehr verfügbar)

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DÜSSELDORF: VOLLVERMIETETES WOHN- UND GESCHÄFTSHAUS MIT 14 STELLPL. UND BESTER VERKEHRSANBINDUNG
– Beheizung über Gaszentralheizung – Kunststoff-Isolierglasfenster – hauseigener Parkplatz mit 14 Stellplätzen erreicht man über eine Tordurchfahrt – zusätzliches Grundstück auf der gegenüberliegenden Straßenseite in der Größe von ca. 5 PKW-Stellplätzen zur Platzierung von E-Stromanschlüssen für Schnell-Ladestationen ebenfalls erwerbbar (bereits in Bearbeitung, Verhandlungssache) – 2018 Umbau des Erdgeschosses durch den Hauptmieter Deutsche Bank, Mietvertrag ist aktuell um 5 weitere Jahre bis zum 30.22.2025 + 2×3 Jahre Option verlängert worden (Rendite derzeit 5,27 %) – Umbau der Hofdurchfahrt in eine zusätzliche Gewerbefgläche und Verlagerung der Zufahrt in den rückwärtigen Grundstücksteil möglich

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29.01.2026

BG-Urteil: Untervermietung darf kein Instrument zur Gewinnerzielung sein

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seiner aktuellen Entscheidung zur Untervermietung den Mieterschutz deutlich gestärkt, das meldet der Deutsche Mieterbund (DMB). Der BGH stellt klar, dass das gesetzliche Recht auf Untervermietung nicht dazu missbraucht werden darf, auf Kosten von Untermietenden erhebliche Gewinne zu erzielen oder die Mietpreisbremse zu umgehen.

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