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Zinshaus/Renditeobjekt zum Kauf in Magdeburg (nicht mehr verfügbar)

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STILVOLLES, DENKMALGESCHÜTZTES GESCHÄFTSHAUS IN BELIEBTER LAGE!
– stilvoller, viergeschossiger Altbau von 1889 – Kulturdenkmal gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 Denkmalschutzgesetz des LSA – Dachgeschossausbau und Personenaufzug im Zuge der Modernisierung im Jahr 1999 – bonitätsstarke Mieter, 100% Vermietungsstand – 51% Büronutzung, 31% Gastronomie, 16% Wohnen, 2 % Außenstellplätze

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29.01.2026

BG-Urteil: Untervermietung darf kein Instrument zur Gewinnerzielung sein

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seiner aktuellen Entscheidung zur Untervermietung den Mieterschutz deutlich gestärkt, das meldet der Deutsche Mieterbund (DMB). Der BGH stellt klar, dass das gesetzliche Recht auf Untervermietung nicht dazu missbraucht werden darf, auf Kosten von Untermietenden erhebliche Gewinne zu erzielen oder die Mietpreisbremse zu umgehen.

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