BBI Immobilien, ein Unternehmen der NAI apollo

Verkäufer-Leitfaden · Ausgabe 1 · 2026

Immobilie verkaufen in Berlin.

Für Eigentümer in Berlin City West. Wann Sie verkaufen sollten, was Ihre Immobilie wert ist, welche Papiere Sie brauchen. Und welcher Preis in die Anzeige gehört.

Stand
Juli 2026
Gebiet
Berlin City West
Herausgeber
BBI Immobilien

Auf einen Blick

Warum dieser Leitfaden.

Die meisten Menschen verkaufen ein- oder zweimal im Leben eine Immobilie. Es geht um viel Geld, und manche Entscheidung lässt sich später nicht mehr zurücknehmen.

Wer zu teuer anbietet, verliert Wochen und am Ende oft auch die Käufer. Wer die Papiere erst beim Notar zusammensucht, schiebt alles nach hinten.

Dieser Leitfaden geht mit Ihnen durch alle Stationen eines Verkaufs in Berlin City West, vom richtigen Zeitpunkt bis zur Schlüsselübergabe. Er ersetzt keine Beratung. Er gibt Ihnen die Fragen, die Sie sich und jedem Makler stellen sollten, bevor Sie etwas unterschreiben.

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Kapitel aus der Praxis, vom richtigen Zeitpunkt bis zum Notartermin
5.900 €
so viel wurde beim Notar je m² für eine gebrauchte Wohnung in Charlottenburg beurkundet (Quelle: Guthmann, Juli 2026)
5
Angaben aus dem Energieausweis müssen in jede Anzeige (§ 87 GModG)
Wichtig beim Lesen: Dieser Leitfaden informiert allgemein und ohne Gewähr. Er ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Was zu Abläufen, Fristen und Pflichtangaben darin steht, gibt die Rechtslage im Juli 2026 wieder. Ihren Fall prüfen Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater.

Was dieser Leitfaden enthält

1Der richtige VerkaufszeitpunktS. 3
2Was ist Ihre Immobilie wert?S. 4
3Welche Papiere Sie brauchenS. 5
4Welcher Preis in die Anzeige gehörtS. 6
5Exposé, Fotos, Portale und der stille VerkaufS. 7
6Energieausweis: die Pflichtangaben nach § 87 GModGS. 8
7Vom Angebot zum NotarterminS. 9
8Die häufigsten Fehler beim VerkaufS. 10
9Ihre Checkliste und die erste EinschätzungS. 11
10Quellen, Rechtsstand und Ihr nächster SchrittS. 12
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1 · Timing

Der richtige Verkaufszeitpunkt.

Den einen besten Zeitpunkt gibt es nicht. Er hängt an zwei Dingen, und die passen selten gleichzeitig: wie der Markt steht und wie es bei Ihnen aussieht. Wer beides nüchtern anschaut, verkauft weder überstürzt noch zu spät.

Die Marktlage in City West

KennzahlWertQuelle, Stand
beim Notar beurkundet, Charlottenburg5.900 €/m²Guthmann Market Intelligence, Juli 2026 echter Verkauf
beim Notar beurkundet, Wilmersdorf6.140 €/m²Guthmann, Juli 2026
in den Portalen verlangt, Charlottenburg6.290 €/m²Guthmann, Juni 2026 Angebot
im Bezirk in der Mitte verlangt6.391 €/m²von uns aus den Preisklassen des IBB-Wohnungsmarktberichts 2025 hochgerechnet Angebot
verlangte Kaltmiete, City West~21 €/m²Guthmann, Juni 2026; im Bezirk in der Mitte 19,17 €/m² (IBB 2025)
So lesen Sie die Zahlen: Was in der Anzeige steht, liegt meist 3 bis 7 Prozent über dem, was am Ende gezahlt wird. Das ist der normale Spielraum beim Verhandeln. Die Werte von Guthmann Market Intelligence stammen aus der Beobachtung eines Maklerhauses, sie sind nicht amtlich. Amtlich sind nur die Zahlen des Gutachterausschusses für Grundstückswerte und die Bodenrichtwerte. Die Richtung: Es beruhigt sich und geht leicht aufwärts. Für ganz Berlin steht ein Minus von 2,0 Prozent gegenüber dem Vorjahr (GREIX/IfW Kiel, Q1 2026). Für die Ortsteile in City West steht ein Plus von 4 bis 5 Prozent (Guthmann, echte Verkäufe). Was in der Anzeige steht, ist nicht der Wert Ihrer Wohnung. Den sagen wir Ihnen im Gespräch.

Lebensereignisse als Verkaufsanlass

AnlassWas dabei besonders zu beachten ist
Erbschaft, mehrere ErbenKlären Sie vor der Vermarktung, wem was gehört. Sind Sie mehrere Erben, geht ohne Absprache gar nichts. Steuerfragen gehören zum Steuerberater.
Scheidung, TrennungDer Verkauf gehört meist zur Aufteilung des Vermögens. Eine Bewertung von außen, die beide nachvollziehen können, macht die Einigung leichter.
Umzug, Nachwuchs, RuhestandMeist steht der Termin schon fest. Wer früh anfängt, verhandelt in Ruhe statt unter Druck.
Sie brauchen das Geld anderswoIst vermietet, prüfen Sie Kündigungsfristen und ob der Mieter zuerst kaufen darf (§ 577 BGB nach einer Umwandlung). Ob ein Anleger kauft oder jemand, der selbst einzieht, macht beim Preis einen Unterschied.
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2 · Bewertung

Was ist Ihre Immobilie wert?

Was Ihre Immobilie wert ist, sagt Ihnen kein Schätzwert von einem Portal. Dafür gibt es feste Verfahren. In Deutschland sind es drei, geregelt in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Welches davon zählt, hängt davon ab, was Sie verkaufen.

Die drei Bewertungsverfahren im Überblick

VerfahrenWann es genommen wirdWie es rechnet
Vergleich mit anderen VerkäufenEigentumswohnungen und Reihenhäuser, wenn es genug ähnliche Verkäufe gibtEs zählt, was für vergleichbare Objekte wirklich gezahlt wurde. Die Daten kommen aus der Kaufpreissammlung der Gutachterausschüsse
Rechnung über die Mietevermietete Mehrfamilienhäuser und alles, was Ertrag bringen sollGerechnet wird über die Miete, die dauerhaft hereinkommt. Dazu kommen der übliche Ertrag dieser Lage und die Frage, wie lange das Gebäude noch hält
Rechnung über die Baukostenselbst bewohnte Ein- und Zweifamilienhäuser, wenn es zu wenige Vergleichsverkäufe gibtWert des Bodens plus das, was der Neubau des Hauses heute kosten würde, minus Abzug für das Alter

Eine Zahl für Ihre Immobilie nennen wir erst, wenn wir sie gesehen und Ihre Unterlagen geprüft haben. Unverbindlich und ohne Gewähr.

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3 · Vorbereitung

Welche Papiere Sie brauchen.

Nichts spart beim Verkauf so viel Zeit wie vollständige Unterlagen. Das Exposé steht schneller, Käufer fühlen sich sicher, und der Notartermin rückt näher. Diese Papiere sollten Sie früh zusammensuchen:

Wo Sie die Unterlagen erhalten

GrundbuchauszugGrundbuchamt am zuständigen Amtsgericht, online über das Justizportal des Bundes und der Länder
EnergieausweisEnergieberater, Architekt oder zertifizierter Aussteller; bei Bestandsimmobilien oft bereits vorhanden
Teilungserklärung, Protokolledie Hausverwaltung Ihrer Eigentümergemeinschaft
Flurkartedas Katasteramt, in Berlin das Amt für Geoinformation Ihres Bezirks

Fehlen einzelne Unterlagen, unterstützen wir bei der Beschaffung. Das ersetzt keine rechtliche Prüfung durch Notar oder Anwalt.

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4 · Preisstrategie

Welcher Preis in die Anzeige gehört.

Keine Entscheidung wirkt so stark wie der Preis in der Anzeige. An ihm hängt, wie viele ernsthafte Käufer sich melden, wie lange es dauert und was am Ende wirklich gezahlt wird.

Wie Preis und Dauer zusammenhängen

realistischer Preiskürzer
leicht überteuert (+5 bis 10 %)länger
deutlich überteuert (über 15 %)am längsten

Eine Skizze zur Veranschaulichung, keine gemessenen Werte. Zu teure Angebote brauchen erfahrungsgemäß länger und bringen am Ende weniger.

Was bei der Preisfindung mitspielt

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5 · Vermarktung

Exposé, Fotos, Portale und der stille Verkauf.

An der Vermarktung hängt, ob die richtigen Leute Ihre Immobilie überhaupt sehen und ob sie ein zutreffendes Bild davon haben, bevor sie zur Besichtigung kommen.

Das Exposé

In ein vollständiges Exposé gehören die harten Daten: Wohnfläche, Zahl der Zimmer, Baujahr, die Pflichtangaben aus dem Energieausweis und die Nebenkosten. Dazu eine nüchterne Beschreibung von Lage und Zustand und ein lesbarer Grundriss. Werbliche Übertreibungen schaden mehr, als sie nützen. Sie wecken Erwartungen, die die Besichtigung enttäuscht.

Fotografie

Gute Fotos bringen deutlich mehr Klicks: Weitwinkel, richtiges Licht, bei leeren Wohnungen auch möbliert hergerichtet. Ist die Wohnung vermietet, müssen Sie den Mieter vor dem Fototermin informieren.

Portale und Reichweite

KanalFunktion im Vermarktungsmix
Die großen Immobilienportaleviele Menschen sehen es, viele Anfragen, aber auch viele, die nicht passen
Website und Kartei des Maklersgezielte Ansprache von Käufern, die bereits suchen
Der stille Verkauf, ohne AnzeigeKäufer werden direkt angesprochen, es erscheint nichts öffentlich. Sinnvoll, wenn niemand davon erfahren soll, oder bei besonderen Objekten
Aushänge und Nachbarschafteine Ergänzung bei kleinen Objekten, erreicht aber wenige

Besichtigungen strukturiert organisieren

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6 · Pflichtangaben

Energieausweis: die Pflichtangaben nach § 87 GModG.

Wenn Sie eine Immobilie anbieten und zu diesem Zeitpunkt schon einen Energieausweis haben, müssen bestimmte Zahlen daraus in die Anzeige. Egal ob die Anzeige in einem Portal, in der Zeitung oder sonst wo im Netz steht. Geregelt ist das in § 87 des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG).

Die fünf Pflichtangaben im Überblick

AngabeWo sie im Ausweis steht
1 · Welche Sorte Ausweis es istBedarfsausweis (am Gebäude berechnet) oder Verbrauchsausweis (aus echten Verbrauchszahlen), steht auf Seite 1
2 · Die EnergiezahlKilowattstunden je Quadratmeter und Jahr, im Ausweis Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch genannt
3 · Womit geheizt wirdzum Beispiel Gas, Fernwärme oder Wärmepumpe; im Ausweis unter „Energieträger“
4 · Das Baujahrdas Baujahr des Gebäudes, so wie es im Ausweis steht. Bei späteren Anbauten kann Ihre Wohnung jünger sein
5 · Die Energieeffizienzklasseder Buchstabe von A+ bis H, bei Wohngebäuden Pflicht

Das hier ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Einzelfragen zur Ausweispflicht helfen Energieberater oder ein Fachanwalt für Bau- und Immobilienrecht.

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7 · Abschluss

Vom Angebot zum Notartermin.

Sobald ein Interessent ein verbindliches Angebot macht, geht es in die letzte Runde. Die folgenden Schritte in dieser Reihenfolge schützen beide Seiten.

StationWas passiert
1 · Das AngebotDer Interessent legt ein verbindliches Kaufangebot vor.
2 · Kann er zahlen?Die Bank bestätigt schriftlich den Kredit, oder der Käufer weist sein Geld nach. Erst danach geht der Vertrag zum Notar.
3 · Der VertragsentwurfDer Notar schreibt den Entwurf, beide Seiten lesen ihn in Ruhe.
4 · Der NotarterminSie unterschreiben. Danach kommt ein Platzhalter ins Grundbuch, der dem Käufer die Immobilie sichert.
5 · Die ÜbergabeErst wenn das Geld da ist: Übergabeprotokoll, Zählerstände ablesen, Schlüssel übergeben.

Was beim Notartermin passiert

Das hier ist allgemein gehalten und ersetzt keine Beratung durch Notar oder Anwalt.

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8 · Praxis

Die häufigsten Fehler beim Verkauf.

Die meisten Probleme beim Verkauf sind kein Pech. Sie entstehen bei der Vorbereitung und lassen sich vermeiden. Hier die häufigsten, und wie Sie ihnen aus dem Weg gehen.

FehlerDie FolgeWie Sie ihn vermeiden
Zu hoher Preis in der AnzeigeEs dauert lange, das Interesse schläft ein, am Ende bekommen Sie wenigerBewerten lassen nach einem anerkannten Verfahren (Kapitel 2), nicht nach Wunsch
Papiere fehlen oder sind unvollständigExposé und Notartermin verschieben sich, die Käufer werden misstrauischDie Liste in Kapitel 3 früh abarbeiten
Privat verkaufen, ohne genug Leute zu erreichenwenige Interessenten, und damit schlechtere Karten beim VerhandelnÜber mehrere Kanäle anbieten (Kapitel 5) und sich rechtlich begleiten lassen
Angaben aus dem Energieausweis fehlen in der AnzeigeEs kann ein Bußgeld nach § 87 GModG geben, dazu Rückfragen und VerzögerungVor dem Veröffentlichen alle fünf Angaben prüfen (Kapitel 6)
Einen Käufer nehmen, der sein Geld nicht nachweistgeplatzte oder verschobene Notartermine, verlorene WochenDen Nachweis einfordern, bevor der Notar den Vertrag schreibt (Kapitel 7)
Besichtigungen planlos vergebenverlorene Zeit, Leute ohne Kaufabsicht, und Fremde in einer bewohnten WohnungVorher nachfragen, wer wirklich kaufen will, und feste Termine bündeln
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9 · Zusammenfassung

Verkaufs-Checkliste.

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10 · Quellen und Rechtsstand

Woher die Aussagen stammen.

Dieser Leitfaden nutzt bevorzugt amtliche Quellen und benennt Marktdaten mit Anbieter und Stand. Er unterscheidet transparent zwischen gesicherten amtlichen Werten und markt-basierten Angaben.

AussageQuelleStand
BewertungsverfahrenImmobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)Juli 2026
Energieausweis-Pflichtangaben§§ 80, 87 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)Juli 2026
Vorkaufsrecht der Mieter bei Umwandlung§ 577 BGBJuli 2026
Marktdaten City WestGuthmann Market Intelligence (Juni/Juli 2026), IBB Wohnungsmarktbericht 2025, GREIX/IfW Kiel Q1 2026Juli 2026

Werte gerundet; Angebotspreise sind keine Marktwerte. Dieser Leitfaden ist eine allgemeine Marktinformation und ersetzt keine Wertermittlung, kein Gutachten nach § 194 BauGB und keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzesänderungen nach Redaktionsschluss vorbehalten.


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Verkäufer-Leitfaden 2026, Redaktionsstand Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechts- oder Steuerberatung.
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