Verkaufen · Tippgeber

Tipp geben, beim Verkauf mindestens 1.000 Euro erhalten.

Nennen Sie uns einen Eigentümer, der seine Immobilie verkaufen möchte. Wird sie über BBI verkauft, erhalten Sie als Privatperson mindestens 1.000 Euro. Firmen, die dauerhaft mit uns zusammenarbeiten wollen, schicken eine kurze Kooperationsanfrage an immobilien@bbi-immobilien.de.

mindestens 1.000 EuroPrämie für Privatpersonen, wenn die Immobilie über BBI verkauft wird
1 Prämiepro verkauftem Objekt
1995Marke am Berliner Markt
IVDMitglied seit über 20 Jahren

So funktioniert es

Vom Tipp bis zur Auszahlung in vier Schritten.

01

Tipp geben

Sie fragen den Eigentümer, ob wir uns melden dürfen, und schicken uns das Formular. Sie nennen nur den Kontakt, Gespräche und Verhandlungen führen wir.

02

Wir sprechen mit dem Eigentümer

Wir rufen Sie kurz an und nehmen danach Kontakt zum Eigentümer auf. Ob er verkauft und ob er uns beauftragt, entscheidet er allein.

03

Verkauf beim Notar

Findet sich ein Käufer, wird der Kaufvertrag beim Notar beurkundet, also im Termin vorgelesen und unterschrieben. Damit entsteht unsere Provision.

04

Auszahlung

Ist die Provision bei uns eingegangen, zahlen wir Ihnen die Prämie aus: als Privatperson mindestens 1.000 Euro.

Bedingungen

Wann die Prämie fällig wird, und wann nicht.

Die Prämie wird fällig, wenn

  • Ihr Tipp für uns neu ist,
  • der Eigentümer einverstanden war, dass wir ihn ansprechen,
  • der Kaufvertrag über BBI beim Notar beurkundet ist und unsere Provision bei uns eingegangen ist.
  • Pro Objekt zahlen wir eine Prämie, als Privatperson mindestens 1.000 Euro.

Keine Prämie entsteht, wenn

  • wir den Verkaufswunsch schon kannten, zum Beispiel aus einer eigenen Anfrage des Eigentümers,
  • der Eigentümer nicht angesprochen werden möchte oder uns nicht beauftragt,
  • die Immobilie ohne BBI verkauft wird,
  • Sie den Tipp für eine Firma geben. Dafür ist die Kooperationsanfrage da.

Nennen mehrere Personen dieselbe Immobilie, zählt der erste Tipp.

Tipp abgeben

Wen sollten wir kennenlernen?

Tipp senden

Pflichtfelder sind mit * markiert. Name und Telefonnummer des Eigentümers brauchen wir hier nicht, den Kontaktweg besprechen wir am Telefon mit Ihnen.

Ihre Angaben
Zur Immobilie

Für Firmen

Dauerhaft zusammenarbeiten? Fragen Sie kurz an.

Sie erfahren beruflich immer wieder, dass Eigentümer verkaufen wollen, zum Beispiel als Hausverwaltung oder Handwerksbetrieb? Dann sprechen wir lieber einmal über eine feste Zusammenarbeit als über jeden Tipp einzeln.

  • Die Prämie für Privatpersonen gilt für Firmen nicht. Die Bedingungen besprechen wir mit Ihnen persönlich.
  • Für die Anfrage genügen Firma, Ansprechpartner und zwei Sätze zu Ihrem Anliegen.
  • Lieber per E-Mail: immobilien@bbi-immobilien.de

Kooperation anfragen

Pflichtfelder sind mit * markiert.

Häufige Fragen

Tippgeber-Prämie: häufige Fragen.

Stand der Antworten: 15. September 2026

Wie hoch ist die Prämie?

Privatpersonen erhalten mindestens 1.000 Euro, wenn die empfohlene Immobilie über BBI verkauft wird. Wir zahlen eine Prämie pro Objekt. Voraussetzung ist: Ihr Tipp ist für uns neu, und der Eigentümer war damit einverstanden, dass wir ihn ansprechen. Für Firmen gilt diese Prämie nicht, dort sprechen wir die Bedingungen nach einer Kooperationsanfrage ab.

Wann wird die Prämie ausgezahlt?

Fällig wird die Prämie, wenn zwei Dinge erfüllt sind: Der Kaufvertrag über die empfohlene Immobilie ist über BBI beim Notar beurkundet, und unsere Provision ist bei uns eingegangen. Kommt kein Verkauf zustande, entsteht keine Prämie. Sobald beides vorliegt, melden wir uns bei Ihnen und stimmen die Überweisung ab.

Muss der Eigentümer zustimmen?

Ja. Fragen Sie den Eigentümer bitte, bevor Sie uns den Tipp geben. Ohne sein Einverständnis sprechen wir ihn nicht an, und eine Prämie entsteht nicht. Im Formular bestätigen Sie die Zustimmung mit einem Häkchen. Seinen Namen und wie wir ihn erreichen, besprechen wir danach am Telefon mit Ihnen.

Ist die Prämie steuerpflichtig?

Das kann sein. Ob und in welcher Höhe Steuern anfallen, hängt von Ihrer persönlichen Lage ab, und die kennen wir nicht. Klären Sie das bitte mit Ihrer Steuerberatung. Als Immobilienmakler dürfen wir keine Steuerberatung geben, auch nicht zu dieser Prämie.

Können Firmen mit BBI zusammenarbeiten?

Ja. Vielleicht erfahren Sie beruflich von Verkaufswünschen, etwa als Hausverwaltung oder Handwerksbetrieb. Dann schicken Sie uns eine kurze Kooperationsanfrage. Dafür gibt es das Formular auf dieser Seite, oder Sie schreiben an immobilien@bbi-immobilien.de. Die Prämie für Privatpersonen gilt dafür nicht. Wie eine Zusammenarbeit aussehen kann, besprechen wir mit Ihnen persönlich.

Sie kennen jemanden, der verkaufen möchte?

Fragen Sie kurz nach, ob wir uns melden dürfen. Dann genügt ein Formular.

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