Immobilienbewertung Berlin · Kurfürstendamm 178-179
Immobilienbewertung in Berlin: kostenlos und mit Herleitung
Die Ersteinschätzung von BBI ist kostenlos und an keinen Auftrag gebunden. Nach der Besichtigung bekommen Sie eine Preisspanne und den Rechenweg dazu. Wir stützen uns auf Kaufverträge, die in Ihrer Straße und der näheren Umgebung wirklich beim Notar geschlossen wurden. Dazu kommen der Bodenrichtwert, der Zustand und die Frage, ob vermietet ist. Ein Gutachten über den Verkehrswert, also den Marktwert nach § 194 BauGB, ist sie nicht.
Kostenlos und unverbindlich
Was ist Ihre Immobilie wert?
Drei kurze Fragen, dann Ihr Kontakt.
Was möchten Sie bewerten lassen?
Wie groß ist die Wohnfläche ungefähr?
Wann möchten Sie verkaufen?
Wohin dürfen wir die Ersteinschätzung schicken?
Bitte Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Einverständnis angeben.
Kostenlos und unverbindlich Antwort in der Regel innerhalb eines Werktags
Einschätzung oder Gutachten
Was die kostenlose Ersteinschätzung leistet und was nicht
Der Verkehrswert ist der Preis, den ein normaler Käufer an einem bestimmten Tag zahlen würde. Im Gesetz steht das genauer, § 194 BauGB. Danach ist es der Preis, der zum Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre, nach den rechtlichen Gegebenheiten, den tatsächlichen Eigenschaften und der Lage und ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse.
Wie er ermittelt wird, regelt die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV), die in § 6 drei Wege nennt. Der Vergleichswert fragt, was ähnliche Objekte zuletzt gebracht haben. Der Ertragswert fragt, was die Miete einbringt. Der Sachwert fragt, was Grundstück und Gebäude heute kosten würden, mit einem Abzug für das Alter des Gebäudes.
Wir arbeiten mit denselben Größen, also mit Vergleichspreisen, dem Bodenrichtwert und bei vermieteten Objekten mit dem Ertrag. Ein Gutachten wird daraus nicht. Unsere Einschätzung soll Ihnen die Entscheidung erleichtern, ob und zu welchem Preis Sie verkaufen.
Was sie leistet
- Eine Preisspanne samt Rechenweg, nicht eine bloße Zahl.
- Grundlage sind Kaufverträge, die in Ihrer Nachbarschaft wirklich beim Notar geschlossen wurden. Nicht die Wunschpreise aus laufenden Anzeigen.
- Nach der Besichtigung folgt die ausführliche Einschätzung mit Vergleichsfällen, ebenfalls kostenlos.
- Kostenlos und unverbindlich, ohne Auftrag.
Was sie nicht leistet
- Sie ist kein Gutachten über den Verkehrswert.
- Wollen Sie dem Finanzamt einen niedrigeren Wert nachweisen, verlangt § 198 BewG dafür in der Regel ein Gutachten. Es muss vom Gutachterausschuss kommen oder von einer bestellten oder zertifizierten sachverständigen Person. Daneben zählt ein Kaufpreis aus jüngster Zeit. Eine Makler-Einschätzung gehört nicht dazu.
- Sie ist keine Preiszusage. Was ein Käufer am Ende zahlt, hängt von Objekt, Lage und Marktlage ab.
Online, vor Ort oder per Gutachten
Drei Wege zum Wert Ihrer Immobilie
Online-Ersteinschätzung
Drei kurze Fragen im Formular oben, dann Ihr Kontakt. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags. Grundbuchauszug und Energieausweis brauchen wir dafür noch nicht.
Termin vor Ort
Wir sehen uns Schnitt, Geschoss, Zustand und Unterlagen an. Danach folgt die ausführliche Einschätzung mit Vergleichsfällen. Den Termin legen Sie fest, auch abends.
Gutachten über den Verkehrswert
Ein solches Gutachten schreiben Sachverständige für die Wertermittlung. Oder der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin, bei dem Eigentümer eines beantragen können (§ 193 BauGB). Was es kostet, fragen Sie vorab bei der Stelle, die es erstellt. Den Kontakt zu Sachverständigen vermitteln wir.
| Merkmal | Online-Ersteinschätzung | Termin vor Ort | Gutachten über den Verkehrswert |
|---|---|---|---|
| Kosten | kostenlos | kostenlos | vorab erfragen |
| Ergebnis | Ersteinschätzung, in der Regel innerhalb eines Werktags | ausführliche Einschätzung mit Vergleichsfällen | Verkehrswert nach § 194 BauGB |
| In § 198 BewG als Nachweis eines niedrigeren Werts beim Finanzamt genannt | nein | nein | ja, vom Gutachterausschuss oder von bestellten oder zertifizierten Sachverständigen |
Ein Gutachten kann bei Erbschaft, Schenkung oder Trennung nötig werden. Was in diesen Fällen sonst zu klären ist, steht in den Ratgebern zur geerbten Immobilie, zur Erbengemeinschaft und zur Immobilie bei Scheidung.
Preise je Bezirk
Was Immobilien in Ihrem Bezirk kosten
Eine Durchschnittszahl für ganz Berlin sagt über Ihre Wohnung wenig. Die Zahlen stehen deshalb je Bezirk auf einer eigenen Seite, jede mit Quelle und Stand.
Charlottenburg-Wilmersdorf
Charlottenburg, Wilmersdorf, Grunewald, Westend
Friedrichshain-Kreuzberg
Friedrichshain und Kreuzberg
Lichtenberg
Karlshorst, Friedrichsfelde, Alt-Hohenschönhausen
Marzahn-Hellersdorf
Marzahn, Hellersdorf, Biesdorf, Mahlsdorf
Mitte
Moabit, Wedding, Tiergarten
Neukölln
Britz, Buckow, Rudow
Pankow
Prenzlauer Berg, Weißensee, Niederschönhausen
Reinickendorf
Frohnau, Hermsdorf, Tegel
Spandau
Kladow, Gatow, Siemensstadt
Steglitz-Zehlendorf
Dahlem, Lichterfelde, Wannsee
Tempelhof-Schöneberg
Schöneberg, Friedenau, Lichtenrade
Treptow-Köpenick
Köpenick, Adlershof, Friedrichshagen
Für einzelne Lagen gibt es eigene Verkäuferseiten: Wohnung verkaufen in Charlottenburg, Wilmersdorf, Halensee und Schmargendorf, Haus verkaufen in Grunewald, Westend und Zehlendorf.
Bei vermieteten Häusern und Wohnungen rechnen Kapitalanleger mit dem Ertrag. Wie viele Jahresmieten in Berlin gezahlt werden, zeigt die Seite zum Kaufpreisfaktor in Berlin. Alle Marktberichte stehen unter Marktdaten Berlin.
Woraus sich der Wert ergibt
Was in die Bewertung einfließt
Lage
Nicht der Bezirk entscheidet, sondern Straße, Hausseite und Geschoss. Eine Wohnung in erster Reihe an einer lauten Hauptstraße wird anders bewertet als eine gleich große in der Seitenstraße.
Bodenrichtwert
Der durchschnittliche Wert des Bodens in einer Lage. Der amtliche Gutachterausschuss ermittelt ihn aus allen Kaufverträgen, die er sammelt (§ 196 BauGB). Auch bei bebauten Grundstücken rechnet er so, als wäre der Boden leer. Nachsehen können Sie ihn kostenfrei in BORIS Berlin, jüngster Stichtag ist der 1. Januar 2026.
Zustand
Bad, Heizung, Leitungen, Fenster: Belege über Modernisierungen mit Jahreszahl machen den Unterschied. Dazu kommen Aufzug, Schnitt und Ausrichtung.
Energieausweis
Liegt ein Ausweis vor, gehören seine Kennwerte schon in die Anzeige (§ 87 GModG). Kaufinteressenten müssen ihn spätestens bei der Besichtigung zu sehen bekommen (§ 80 Absatz 4 GModG). Für die Ersteinschätzung brauchen wir ihn nicht. Mehr im Ratgeber Energieausweis im Inserat.
Vermietung
Wer kauft, übernimmt den laufenden Mietvertrag (§ 566 BGB, im Gesetz „Kauf bricht nicht Miete“). Wer selbst einziehen will und wer anlegen will, bewerten dieselbe Wohnung deshalb unterschiedlich. Bei vermieteten Objekten rechnen wir auch mit der Miete, die hereinkommt. Mehr im Ratgeber Vermietete Wohnung verkaufen.
Unterlagen und Gemeinschaft
Bei Eigentumswohnungen zählen die Teilungserklärung, das zurückgelegte Geld, die Beschlüsse der Eigentümer und anstehende Sanierungen am Haus.
So läuft es ab
In drei Schritten zur Einschätzung
Formular
Objektart, Wohnfläche und Zeitrahmen wählen, dann Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Rückmeldung
Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags mit einer Ersteinschätzung.
Termin vor Ort
Nach der Besichtigung bekommen Sie die ausführliche Einschätzung mit Vergleichsfällen. Ob Sie verkaufen, entscheiden Sie danach.
Häufige Fragen
Immobilienbewertung in Berlin: häufige Fragen
Stand der Antworten: 15. September 2026
Was kostet eine Immobilienbewertung bei BBI?
Nichts. Die Ersteinschätzung über das Formular und die ausführliche Einschätzung nach dem Termin vor Ort sind kostenlos und an keinen Auftrag gebunden. Eine Provision entsteht erst, wenn Sie uns mit dem Verkauf beauftragen und ein Kaufvertrag zustande kommt. Ein Gutachten von Sachverständigen gehört nicht zu unserer Leistung.
Ist die kostenlose Bewertung ein Verkehrswertgutachten?
Nein. Unsere Einschätzung stützt sich auf Kaufverträge, die in der Nachbarschaft wirklich beim Notar geschlossen wurden. Dazu kommen der Bodenrichtwert, der Zustand und die Frage, ob vermietet ist. Ein Gutachten über den Verkehrswert nach § 194 BauGB ist sie trotzdem nicht. Sie hilft Ihnen, über Verkauf und Angebotspreis zu entscheiden, ersetzt aber keinen Nachweis gegenüber Finanzamt oder Gericht.
Wann brauche ich ein Verkehrswertgutachten?
Wenn eine Stelle einen belastbaren Nachweis verlangt. Will ein Erbe oder Beschenkter dem Finanzamt einen niedrigeren Wert nachweisen, verlangt § 198 BewG dafür in der Regel ein Gutachten. Es muss vom Gutachterausschuss kommen oder von einer bestellten oder zertifizierten Person. Daneben zählt ein Kaufpreis aus jüngster Zeit. Auch bei Streit unter Miteigentümern spricht viel für ein neutrales Gutachten.
Wie genau ist eine Bewertung ohne Besichtigung?
Sie gibt eine Richtung, keine belastbare Zahl. Drei Angaben im Formular erfassen weder das Bad von 1994 noch den Seitenflügel oder eine anstehende Sanierung der Eigentümergemeinschaft. Belegen können wir den Wert deshalb erst nach der Besichtigung, mit Vergleichsfällen. Zwei Wohnungen im selben Haus können im Preis deutlich auseinanderliegen.
Wo finde ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Berlin?
Kostenfrei in BORIS Berlin, dem Bodenrichtwertinformationssystem des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Berlin. Jüngster Stichtag ist der 1. Januar 2026. Der Bodenrichtwert wird ermittelt, als wäre der Boden unbebaut (§ 196 BauGB). Für eine Wohnung oder ein bebautes Grundstück ist er deshalb nur ein Baustein des Preises.
Belege
Quellen und Stand
Hinweis. Diese Seite gibt den Stand vom 15. September 2026 wieder und dient der ersten Orientierung. Sie ersetzt weder eine Rechts- noch eine Steuerberatung im Einzelfall. Als Immobilienmakler dürfen wir keine Rechtsberatung geben.
- § 194 Baugesetzbuch (BauGB), Verkehrswert
- § 193 Absatz 1 und § 196 BauGB, Gutachten des Gutachterausschusses und Bodenrichtwerte
- §§ 1 und 6 Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV), Anwendungsbereich und Wertermittlungsverfahren
- § 198 Bewertungsgesetz (BewG), Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts
- § 80 Absatz 4 und § 87 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), Vorlage des Energieausweises und Pflichtangaben in Immobilienanzeigen
- § 566 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Kauf bricht nicht Miete
- Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin, Seite Bodenrichtwerte: BORIS Berlin, kostenfreie Abfrage, Stichtage 1. Januar 2002 bis 1. Januar 2026, abgerufen am 15. September 2026
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