Ratgeber für Eigentümer

Immobilie verkaufen in Berlin: Ablauf, Kosten und Steuern

Der Weg von der Bewertung bis zum Notartermin. Was Sie zahlen, was der Käufer zahlt, und wann das Finanzamt mitverdient.

Ratgeber für Eigentümer6 Min. Lesezeit

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Der Ablauf in fünf Schritten

Jeder geordnete Verkauf läuft gleich ab. Wer die Reihenfolge kennt, macht die zwei häufigsten Fehler nicht. Der eine ist ein zu hoher Startpreis. Eine Wohnung, die monatelang zu teuer im Netz steht, gilt irgendwann als Ladenhüter, und dann bekommen Sie am Ende weniger als beim richtigen Preis. Der andere sind fehlende Papiere, die den Notartermin nach hinten schieben.

01

Bewertung und Angebotspreis

Am Anfang steht eine ehrliche Bewertung aus Lage, Zustand, Ausstattung und echten Verkäufen aus der Nachbarschaft. Der passende Preis verkauft schneller und bringt am Ende oft mehr als ein Wunschpreis, den Sie später senken müssen.

02

Unterlagen und Aufbereitung

Grundbuchauszug, Flurkarte, Wohnflächenberechnung, Grundrisse und Energieausweis liegen bereit, bevor die Anzeige online geht. Bei einer Eigentumswohnung kommen die Teilungserklärung und die Protokolle der Eigentümerversammlungen dazu. Danach folgen gute Fotos und das Exposé.

03

Vermarktung

Die Immobilie kommt auf die passenden Portale und, wo es sich lohnt, direkt zu Käufern, die bei uns bereits suchen. Auf Wunsch läuft das ganz ohne öffentliche Anzeige, dann erfährt die Nachbarschaft nichts davon.

04

Besichtigung und Verhandlung

Besichtigen darf, wer sein Geld nachweisen kann. Danach wird verhandelt. Der Nachweis der Bank, dass der Käufer den Kredit bekommt, verhindert geplatzte Notartermine.

05

Notar und Übergabe

Der Kaufvertrag wird beim Notar unterschrieben. Danach trägt das Grundbuchamt eine Auflassungsvormerkung ein, eine Art Platzhalter, der dem Käufer die Immobilie sichert. Erst dann fließt das Geld, danach kommen die Schlüssel. Fertig ist der Verkauf, wenn der Käufer im Grundbuch steht.

Welche Kosten entstehen beim Verkauf?

Als Verkäufer zahlen Sie in Berlin meist den Energieausweis, die Vorbereitung mit Fotos, Exposé und dem Besorgen der Unterlagen, dazu Ihre Hälfte der Maklerprovision. Grunderwerbsteuer und Notar für den Kaufvertrag zahlt der Käufer.

Kosten beim Immobilienverkauf in Berlin: Position, wer zahlt und Größenordnung
PositionWer zahltGrößenordnung in Berlin
GrunderwerbsteuerKäufer6,0 % des Kaufpreises
Notar und Grundbuchamtgrößtenteils Käuferrund 1,5 bis 2,0 %
Maklerprovisiongeteilt (§ 656c BGB)wie vereinbart, jede Seite die Hälfte
EnergieausweisVerkäuferje nach Sorte meist ein paar hundert Euro
Vorfälligkeitsentschädigung, also die Gebühr der Bank für die vorzeitige RückzahlungVerkäufer, wenn noch ein Kredit läufthängt davon ab, wie viel noch offen ist und wie lange der Zins noch festgeschrieben ist

Die Sätze für Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuch stehen im Gesetz, daran rüttelt niemand. Was Ihre Bank für die vorzeitige Rückzahlung verlangt und wie hoch die Provision ausfällt, hängt an Ihrem Fall. Klären Sie das vor dem Verkauf mit Ihrem Steuerberater.

Die Maklerprovision und das Halbteilungsprinzip

Seit Dezember 2020 wird die Maklerprovision geteilt, wenn eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus an eine Privatperson geht (§ 656c und § 656d BGB). Keine Seite zahlt mehr als die Hälfte. Und der Käufer überweist erst, wenn der Verkäufer belegt hat, dass er seinen Teil gezahlt hat.

Für Mehrfamilienhäuser, Gewerbeobjekte und Verkäufe zwischen Firmen gilt das nicht. Dort halten wir die Provision vor Beginn der Vermarktung mit Ihnen im Maklervertrag fest. In jedem Fall gilt: Wir bekommen nur Geld, wenn der Kaufvertrag zustande kommt.

Wann fällt Spekulationssteuer an?

Verkaufen Sie eine private Immobilie, will das Finanzamt am Gewinn mitverdienen, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen (§ 23 EStG). Es gibt eine wichtige Ausnahme. Haben Sie im Jahr des Verkaufs und in den beiden Jahren davor selbst darin gewohnt, bleibt der Gewinn steuerfrei, auch innerhalb der zehn Jahre.

Gerechnet wird so: Verkaufspreis minus Kaufpreis minus die Kosten des Verkaufs. Was übrig bleibt, versteuern Sie mit dem Satz, den Sie auch auf Ihr Gehalt zahlen. Da kommen schnell fünfstellige Beträge zusammen. Klären Sie das vor dem Verkauf mit einem Steuerberater, nicht danach.

Unterlagen-Checkliste

Diese Papiere machen jeden Verkauf schneller. Was fehlt, lässt sich nachholen, kostet aber Wochen. Wer früh anfängt, verliert später keinen Käufer.

  • Ein aktueller Grundbuchauszug, also ein Ausdruck der Grundbuchseite zu Ihrer Immobilie
  • Flurkarte oder Lageplan
  • Die Berechnung der Wohnfläche, bei Keller oder Hobbyraum auch der Nutzfläche
  • Grundrisse aller Etagen
  • Ein gültiger Energieausweis. Pflicht nach dem GModG, zeigen müssen Sie ihn spätestens bei der Besichtigung
  • Bei einer Eigentumswohnung: die Teilungserklärung, also das Papier, das das Haus in einzelne Wohnungen aufteilt, die letzten drei Protokolle der Eigentümerversammlung, die Hausgeldabrechnung und der Stand der Rücklage für Reparaturen
  • Nachweise über Modernisierungen und Sanierungen
  • Wenn vermietet ist: die Mietverträge und eine Liste, was monatlich hereinkommt

Wichtig zum Energieausweis: Nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) müssen die wichtigsten Energiezahlen schon in der Anzeige stehen. Den Ausweis selbst zeigen Sie spätestens bei der Besichtigung. Fehlt eine Angabe, kann ein Bußgeld fällig werden.

Selbst verkaufen oder mit Makler?

Beides geht. Verkaufen Sie selbst, sparen Sie Ihre Hälfte der Provision. Dafür kosten Bewertung, Unterlagen, Anzeigen, Besichtigungen und Verhandlung Zeit. Und wenn Sie den Preis zu niedrig ansetzen, ist die Ersparnis schnell aufgebraucht.

Ein Makler bringt mit, was der Markt gerade hergibt, eine Liste wartender Käufer und jemanden, der für Sie verhandelt. Ob sich das lohnt, hängt daran, wie viel Zeit Sie haben und wie gut Sie den Markt kennen.

Häufige Fragen

Immobilie verkaufen in Berlin: häufige Fragen.

Stand der Antworten: 5. Juli 2026

Wie lange dauert ein Immobilienverkauf in Berlin?

Von der Bewertung bis zur Unterschrift beim Notar dauert es meist drei bis sechs Monate. In gefragten Lagen und bei passendem Preis geht es schneller. Schwierige Objekte und fehlende Papiere ziehen es in die Länge.

Muss ich als Verkäufer Maklerprovision zahlen?

Geht eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus an eine Privatperson, teilen sich Verkäufer und Käufer die Provision (§ 656c BGB). Bei Mehrfamilienhäusern und Gewerbe halten wir die Provision vor Beginn der Vermarktung mit Ihnen im Maklervertrag fest. In jedem Fall zahlen Sie nur, wenn der Verkauf klappt.

Wann ist der Immobilienverkauf steuerfrei?

Der Gewinn bleibt steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als zehn Jahre liegen. Oder wenn Sie im Jahr des Verkaufs und in den beiden Jahren davor selbst darin gewohnt haben. Sonst kann Steuer nach § 23 EStG anfallen. Was in Ihrem Fall gilt, prüft ein Steuerberater.

Brauche ich zum Verkauf einen Energieausweis?

Ja, beim Verkauf ist er Pflicht. Die wichtigsten Zahlen daraus gehören schon in die Anzeige. Den Ausweis selbst zeigen Sie spätestens bei der Besichtigung.

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