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Kaufnebenkosten in Berlin

Auf den Kaufpreis kommen in Berlin mit Makler rund elf bis zwölf Prozent obendrauf. Wer das erst beim Notar merkt, hat ein Finanzierungsproblem.

Ratgeber Kaufen6 Min. Lesezeit

Seit 1995 in BerlinIVD-Mitglied seit über 20 Jahren4,6 von 5 bei Google, Stand 18. Juli 2026

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6,0 % Grunderwerbsteuer in Berlin, der dickste Posten. Sie zahlen sie einmal ans Land Berlin Grunderwerbsteuersatz des Landes Berlin
1,5 bis 2,0 % Notar und Grundbuchamt zusammen Gerichts- und Notarkostengesetz. Je teurer die Immobilie, desto kleiner der Prozentsatz
11 bis 11,6 % Nebenkosten zusammen, wenn ein Makler dabei ist Dieses Geld müssen Sie selbst haben. Banken leihen es in aller Regel nicht

Die vier Posten im Überblick

Kaufnebenkosten sind kein Kleingedrucktes. An ihnen entscheidet sich, ob die Bank Ja oder Nein sagt. In Berlin sind es vier Posten.

PostenHöhe in BerlinWann fällig
Grunderwerbsteuer6,0 % des Kaufpreisesetwa sechs bis zehn Wochen nach dem Notartermin
Notarrund 1,0 bis 1,5 %kurz nach dem Notartermin
Grundbuchamtrund 0,5 %wenn Sie eingetragen werden
Maklerprovision, falls ein Makler dabei istin Berlin üblich 3,57 % mit Umsatzsteuer für den Käufersobald der Kaufvertrag steht

Die Prozente für Notar und Grundbuch sind Erfahrungswerte. Berechnet werden sie nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Je teurer die Immobilie, desto kleiner fällt der Anteil aus.

Grunderwerbsteuer: der größte Brocken

Berlin nimmt seit 2014 sechs Prozent Grunderwerbsteuer. Damit liegt die Stadt im oberen Feld der Bundesländer. Gerechnet wird auf das, was Sie für die Immobilie geben, also normalerweise auf den Kaufpreis im Vertrag.

Einen erlaubten Trick übersehen viele. Auf Dinge, die nicht fest zum Haus gehören, fällt keine Grunderwerbsteuer an. Steht die Einbauküche mit 12.000 Euro als eigener Posten im Kaufvertrag, sparen Sie 720 Euro Steuer.

Zwei Bedingungen: Die Preise müssen stimmen, und die Sachen müssen sich wirklich herausnehmen lassen. Wer zu dick aufträgt, fällt beim Finanzamt auf. Und die Bank zieht den Betrag von dem ab, was sie zu beleihen bereit ist.

Der Steuerbescheid kommt einige Wochen nach dem Notartermin. Erst wenn Sie gezahlt haben, schickt das Finanzamt seine Unbedenklichkeitsbescheinigung, also die Bestätigung, dass steuerlich nichts offen ist. Ohne dieses Blatt trägt das Grundbuchamt Sie nicht als Eigentümer ein.

Notar und Grundbuch

Ohne Notar geht es nicht. Nach § 311b des Bürgerlichen Gesetzbuchs muss ein Kaufvertrag über eine Immobilie beim Notar unterschrieben werden, sonst gilt er nicht. Was der Notar kostet, steht im Gerichts- und Notarkostengesetz. Es ist überall gleich. Handeln ist zwecklos.

Der Notar rechnet mehrere Schritte ab. Den Termin selbst. Die Auflassungsvormerkung, also den Platzhalter im Grundbuch, der Ihnen die Immobilie sichert. Die Abwicklung danach. Und die Zeit, in der er Ihr Geld treuhänderisch verwaltet. Diese Kosten zahlt normalerweise der Käufer. Der Verkäufer zahlt dafür, alte Kredite aus dem Grundbuch löschen zu lassen.

Das Grundbuchamt verlangt Geld für drei Einträge: den Platzhalter, die Umschreibung auf Ihren Namen und, wenn Sie einen Kredit aufnehmen, die Grundschuld der Bank. Wie das der Reihe nach abläuft, steht im Beitrag zum Notartermin und Grundbuch.

Maklerprovision seit dem Halbteilungsprinzip

Seit dem 23. Dezember 2020 gilt beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Privatleute eine Regel: Hat der Verkäufer den Makler beauftragt oder arbeitet der Makler für beide Seiten, zahlt der Käufer höchstens so viel Provision wie der Verkäufer, also nie mehr als die Hälfte. Nachzulesen in den §§ 656a bis 656d des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

In Berlin liegt die Provision deshalb meist bei 7,14 Prozent mit Umsatzsteuer, geteilt in zwei Hälften von je 3,57 Prozent. Für Sie als Käufer wichtig: Sie zahlen erst, wenn der Verkäufer seinen Teil belegt hat. Mehr dazu im Beitrag zum Halbteilungsprinzip.

Das gilt nicht für jede Immobilie. Beim Kauf eines Mehrfamilienhauses, eines Grundstücks oder einer Gewerbeimmobilie greift die Regel nicht. Dort halten Auftraggeber und Makler die Provision im Maklervertrag fest. Wie hoch sie ist, steht im Exposé.

Ein Rechenbeispiel

Nehmen wir an, Sie kaufen in Berlin eine Eigentumswohnung für 500.000 Euro über einen Makler.

PositionBetrag
Kaufpreis500.000 €
Grunderwerbsteuer 6,0 %30.000 €
Notar und Grundbuchamt, rund 1,8 %9.000 €
Maklerprovision, Ihre Hälfte, 3,57 %17.850 €
Nebenkosten gesamt56.850 €
Gesamtaufwand556.850 €

Beispiel, gerundet. Was Notar und Grundbuchamt bei Ihnen kosten, hängt vom Fall ab, vor allem davon, ob eine Grundschuld für die Bank eingetragen wird.

Das sind rund 11,4 Prozent obendrauf. Banken leihen Ihnen dieses Geld normalerweise nicht. Sie brauchen die 56.850 Euro also zusätzlich zu dem Eigenkapital, das die Bank für den Kaufpreis sehen will.

Was Käufer oft vergessen

  • Kosten nach dem Kauf. Umzug, Küche, Renovierung und im Zweifel eine neue Heizung stehen nicht im Kaufvertrag, fallen aber trotzdem an.
  • Die Rücklage für Reparaturen. Bei einer Eigentumswohnung übernehmen Sie das gemeinsame Sparkonto des Hauses. Es gehört nicht zum Kaufpreis. Schauen Sie nach, wie viel darauf liegt und was die Eigentümer zuletzt beschlossen haben.
  • Beschlossene Sonderumlagen. Haben die Eigentümer ein neues Dach beschlossen, kann das schnell fünfstellig werden. Es gehört in den Kaufvertrag, wer das zahlt. Sonst streiten Sie später darüber.
  • Grundsteuer. Sie läuft ab der Übergabe auf Ihren Namen weiter. Seit der Reform ist sie in vielen Fällen anders hoch als früher.

Rechtlicher Hinweis. Dieser Beitrag gibt den Stand vom 29. Juli 2026 wieder und dient der ersten Orientierung. Er ersetzt weder eine Rechts- noch eine Steuerberatung im Einzelfall. Als Immobilienmakler dürfen und wollen wir keine Rechtsberatung erbringen. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.

Quellen

  • § 11 Grunderwerbsteuergesetz in Verbindung mit dem Berliner Landesrecht (Steuersatz sechs Prozent seit 2014)
  • §§ 656a bis 656d Bürgerliches Gesetzbuch, Maklervertrag über Wohnungen und Einfamilienhäuser
  • § 311b Absatz 1 BGB, notarielle Beurkundung von Grundstückskaufverträgen
  • Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), Kostenverzeichnis

Häufige Fragen

Kaufnebenkosten: häufige Fragen.

Stand der Antworten: 29. Juli 2026

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Berlin?

Berlin nimmt sechs Prozent des Kaufpreises. Der Satz gilt seit 2014 unverändert. Gerechnet wird auf den Kaufpreis im Vertrag, abzüglich der Dinge, die Sie dort einzeln aufführen und die nicht fest zum Haus gehören.

Kann ich die Kaufnebenkosten mitfinanzieren?

Meistens nicht. Für die Nebenkosten bekommt die Bank keine Sicherheit, denn Steuer und Notar kann sie nicht verkaufen. Es gibt Kredite, die auch das abdecken. Die sind teurer und setzen eine sehr gute Schufa und ein sicheres Einkommen voraus.

Wer zahlt den Notar, Käufer oder Verkäufer?

Normalerweise der Käufer, und zwar für den Termin selbst, den Platzhalter im Grundbuch und die Umschreibung. Der Verkäufer zahlt dafür, seine alten Kredite aus dem Grundbuch löschen zu lassen. Der Notar arbeitet für beide Seiten und muss neutral bleiben.

Lässt sich bei den Nebenkosten überhaupt etwas sparen?

Bei Notar und Grundbuchamt nicht, das steht im Gesetz. Bei der Grunderwerbsteuer schon: Führen Sie Küche und Möbel einzeln und mit realistischem Wert im Vertrag auf, kann der Betrag sinken. Bei der Maklerprovision kommt es auf die Immobilie an. Bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Privatleute zahlt die Käuferseite höchstens die Hälfte, wenn der Verkäufer den Makler beauftragt hat oder der Makler für beide arbeitet.

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