Ihr Büro hat keinen Nachfolger? Wir finden mit Ihnen den Weg.
Sie führen eine Hausverwaltung oder ein Maklerbüro und wollen in den nächsten Jahren aufhören? Wir besprechen mit Ihnen vertraulich, wie es weitergeht: BBI führt Ihr Maklergeschäft fort, wir finden im Netzwerk von NAI apollo einen Nachfolger, oder Sie übergeben uns die Verkäufe und Vermietungen aus Ihrem Bestand.
Vertrauliches ErstgesprächRückmeldung binnen 24 Stunden an WerktagenErstgespräch ohne Kosten
Nachfolge besprechen
In einer Minute zum Erstgespräch
Ein paar Klicks, dann meldet sich die Geschäftsführung binnen 24 Stunden an Werktagen.
Schritt 1 von 5
Was für ein Unternehmen führen Sie?
Was soll passieren? Mehrfachauswahl
Wann möchten Sie übergeben?
Wie viele Mitarbeiter hat Ihr Unternehmen?
Wie erreichen wir Sie?
Wir nutzen Ihre Angaben nur für diese Anfrage. An NAI apollo oder andere Dritte geben wir ohne Ihre Zustimmung nichts weiter.
Danke, Ihre Anfrage ist da.
Maximilian Vigansky, Geschäftsführer, meldet sich binnen 24 Stunden an Werktagen persönlich bei Ihnen.
VertraulichNamen und Zahlen erst nach Vertraulichkeitsvereinbarung
24 Stundenbis zur Rückmeldung an Werktagen
1995Marke am Berliner Markt
NAI apolloNetzwerk im Rücken bei der Suche nach einem Nachfolger
Drei Wege
Welcher Weg passt, klären wir im Gespräch.
01
BBI führt Ihr Maklergeschäft fort
Sie führen ein Maklerbüro oder neben der Verwaltung ein Maklergeschäft? BBI kann es fortführen. Welche Aufträge mitgehen, entscheiden Ihre Auftraggeber: Wir sprechen sie gemeinsam mit Ihnen an und bitten um ihre Zustimmung.
02
Ein Nachfolger aus dem Netzwerk
Für Ihre Hausverwaltung oder Ihr Maklerbüro suchen wir im Netzwerk von NAI apollo und unter unseren Partnern einen Nachfolger. Wir stellen Ihr Unternehmen zuerst ohne Namen vor, Namen und Zahlen folgen erst nach einer Vertraulichkeitsvereinbarung.
03
Mandate aus dem Bestand
Die Verwaltung geht an einen Nachfolger, aber in Ihrem Bestand stehen Verkäufe oder Vermietungen an? Diese Mandate übernimmt BBI, mit Zustimmung der Eigentümer. Ihr Unternehmen wird an den Abschlüssen beteiligt, festgehalten in einer Kooperationsvereinbarung.
Im Erstgespräch legen wir fest, ob BBI selbst fortführt oder einen Nachfolger für Sie sucht. Beides zugleich gibt es nicht, damit klar ist, auf wessen Seite wir stehen.
So läuft es
Von der ersten Frage bis zur Übergabe in vier Schritten.
01
Anfrage senden
Ein paar Klicks oben auf dieser Seite: Art Ihres Unternehmens, Vorhaben, Zeitpunkt und Ihre Kontaktdaten.
02
Erstgespräch
Die Geschäftsführung meldet sich binnen 24 Stunden an Werktagen. Wir sprechen über Ihre Ziele, Ihren Zeitplan und den passenden Weg. Das Gespräch kostet nichts.
03
Vertraulichkeit vereinbaren
Bevor Zahlen und Unterlagen auf den Tisch kommen, unterschreiben wir eine Vertraulichkeitsvereinbarung. Mögliche Nachfolger unterschreiben ebenfalls, bevor sie Ihren Namen erfahren.
04
Übergabe vorbereiten
Wir planen mit Ihnen, wann und wie Sie Eigentümer und Auftraggeber ansprechen. Kaufvertrag und Steuern regeln Sie mit Notar, Rechtsanwalt und Steuerberater, wir stimmen uns mit ihnen ab.
Klare Spielregeln
Was wir übernehmen, und was nicht.
Das übernimmt BBI
die vertrauliche Suche nach einem Nachfolger, zuerst ohne Ihren Namen,
die Fortführung Ihres Maklergeschäfts oder einzelner Verkaufs- und Vermietungsmandate,
die Vorbereitung, wie Sie Eigentümer und Auftraggeber ansprechen,
die Abstimmung mit Ihrem Notar, Rechtsanwalt und Steuerberater.
Das übernimmt BBI nicht
eine eigene Miet- oder WEG-Verwaltung, für Verwaltungen suchen wir einen Nachfolger,
Rechts- und Steuerberatung oder den Entwurf von Kaufverträgen,
eine Zusage, dass Verwalterbestellungen oder Aufträge von selbst übergehen.
BBI Immobilien ist Immobilienmakler mit Erlaubnis nach § 34c GewO und ein Unternehmen der NAI apollo. Eine WEG-Verwaltung geht nur mit Beschluss der Eigentümergemeinschaft über, Verwaltungs- und Maklerverträge nur mit Zustimmung der Auftraggeber. Ein Nachfolger braucht eine eigene Erlaubnis nach § 34c GewO. Kundendaten wechseln nur nach den Regeln der DSGVO. Eine Vergütung fällt nur im Erfolgsfall an, wer sie trägt und in welcher Höhe, halten wir vorher schriftlich fest.
Häufige Fragen
Nachfolge mit BBI: häufige Fragen von Inhabern.
Stand der Antworten: 18. Oktober 2026
Wie läuft eine Nachfolge mit BBI ab?
Sie schicken uns über diese Seite ein paar Angaben zu Ihrem Unternehmen. Binnen 24 Stunden an Werktagen meldet sich Maximilian Vigansky, Geschäftsführer, bei Ihnen. Im Erstgespräch klären wir Ihre Ziele und Ihren Zeitplan und legen fest, welcher Weg passt. Erst danach geht es um Zahlen und Unterlagen.
Welche Wege gibt es für mein Unternehmen?
Drei. Erstens kann BBI Ihr Maklergeschäft fortführen. Zweitens suchen wir im Netzwerk von NAI apollo und unter unseren Partnern einen Nachfolger für Ihre Hausverwaltung oder Ihr Maklerbüro. Drittens übernehmen wir die Verkaufs- und Vermietungsmandate aus Ihrem Bestand, während die Verwaltung an einen Nachfolger geht. Welcher Weg es wird, entscheiden Sie.
Übernimmt BBI auch meine Hausverwaltung?
Nein. BBI führt selbst keine Miet- oder WEG-Verwaltung. Für Ihre Verwaltung suchen wir einen Nachfolger. Die Verkäufe und Vermietungen aus Ihrem Bestand können Sie uns übergeben, mit Zustimmung der Eigentümer.
Gehen meine Verwalterverträge und Aufträge auf den Nachfolger über?
Nicht von selbst. Eine WEG-Verwaltung geht nur mit einem Beschluss der Eigentümergemeinschaft auf einen Nachfolger über. Mietverwaltungsverträge und Maklerverträge brauchen die Zustimmung Ihrer Auftraggeber. Wir bereiten mit Ihnen vor, wie und wann Sie Ihre Kunden ansprechen.
Was passiert mit den Daten meiner Kunden?
Kundendaten wechseln nur nach den Regeln der DSGVO den Besitzer. Vor einem Abschluss sprechen wir nur über Kennzahlen ohne Namen. Danach werden Ihre Kunden informiert und können widersprechen, für manche Daten braucht es ihre Einwilligung. Die Einzelheiten stimmen Sie mit Ihrem Rechtsanwalt oder Datenschutzbeauftragten ab.
Wie vertraulich ist die Anfrage?
Ihre Anfrage bearbeitet die Geschäftsführung von BBI, sie bleibt im Haus. Möglichen Nachfolgern stellen wir Ihr Unternehmen zuerst ohne Namen vor. Namen, Zahlen und Unterlagen gibt es erst, wenn eine Vertraulichkeitsvereinbarung unterschrieben ist.
Was kostet mich das?
Das Erstgespräch kostet nichts und verpflichtet Sie zu nichts. Eine Vergütung fällt nur im Erfolgsfall an. Wer sie trägt und wie hoch sie ist, legen wir offen und halten es schriftlich fest, bevor wir für Sie tätig werden.
Berät BBI auch zu Steuern und Verträgen?
Nein. BBI ist Immobilienmakler und leistet keine Rechts- oder Steuerberatung. Kaufvertrag, Steuerfragen und Gesellschaftsrecht klären Sie mit Ihrem Notar, Rechtsanwalt und Steuerberater. Wir stimmen uns gern mit ihnen ab.
Sie denken über Ihre Nachfolge nach?
Ein paar Klicks genügen. Wir melden uns binnen 24 Stunden an Werktagen.