Für Hausverwaltungen in Berlin

Verkauf und Vermietung für Ihre Eigentümer, ohne Aufwand für Sie.

BBI Immobilien arbeitet mit Hausverwaltungen beim Verkauf und bei der Vermietung zusammen, für einzelne Wohnungen ebenso wie für mehrere Einheiten. Sie geben uns den Kontakt, wir übernehmen den Rest. Beim Verkauf einer Einzelimmobilie zahlen wir Ihrem Unternehmen 20 Prozent unserer Provision, wenn der Verkauf über Ihre Empfehlung zustande kommt.

20 Prozentunserer Provision für Ihr Unternehmen, bei Verkauf einer Einzelimmobilie über Ihre Empfehlung
Keine Kostenund keine Abnahmepflicht für die Verwaltung
1995Marke am Berliner Markt
IVDMitglied seit über 20 Jahren

Was wir übernehmen

Drei Wege, eine Ansprechstelle.

01

Verkauf einzelner Objekte

Ein Eigentümer aus Ihrer Verwaltung will eine Wohnung oder ein Haus verkaufen. Wir bewerten, vermarkten, führen die Besichtigungen und prüfen die Käufer bis zum Notartermin. Sie erhalten bei Abschluss 20 Prozent unserer Provision.

02

Vermietung

Wir vermarkten die freie Wohnung, führen die Besichtigungen, prüfen die Interessenten und bereiten den Mietvertrag vor. Für selbst verwaltete Wohnungen darf eine Verwaltung dafür kein Entgelt erhalten. Ihr Gewinn ist die kürzere Leerstandszeit und die gesparte Arbeit.

03

Projektvertrieb

Mehrere Einheiten eines Hauses oder eines Bestands sollen verkauft werden? Wir stimmen mit Ihnen und dem Eigentümer einen Vertriebsplan ab: Preisstrategie, gemeinsame Vermarktung, Terminfolge. Die Konditionen vereinbaren wir im Einzelfall.

So läuft es

Von der Anfrage bis zum Abschluss in vier Schritten.

01

Anfrage senden

Das Formular unten dauert eine Minute. Firma, Ansprechpartner, E-Mail und Ihr Anliegen genügen.

02

Wir melden uns

Spätestens am nächsten Werktag rufen wir an oder schreiben Ihnen. Wir klären Ihr Anliegen und halten die Zusammenarbeit kurz in Textform fest.

03

Kontakt weitergeben

Sie sagen dem Eigentümer, dass Sie uns empfehlen, und geben uns mit seiner Zustimmung den Kontakt. Ab da arbeiten wir mit ihm direkt.

04

Abschluss und Vergütung

Ist ein Verkauf beurkundet und unsere Provision eingegangen, überweisen wir Ihrem Unternehmen die vereinbarte Vergütung.

Klare Spielregeln

Wann die Vergütung entsteht, und wann nicht.

Die Vergütung entsteht, wenn

  • ein Kaufvertrag über eine Einzelimmobilie über BBI beim Notar beurkundet ist,
  • unsere Provision bei uns eingegangen ist,
  • der Eigentümer vor Ihrer Empfehlung wusste, dass Sie eine Vergütung erhalten,
  • wir den Verkaufswunsch vorher nicht kannten. Die Vergütung zahlen wir an Ihr Unternehmen, nicht an einzelne Mitarbeiter.

Keine Vergütung entsteht, wenn

  • die Wohnung vermietet wird und Sie sie selbst verwalten,
  • der Eigentümer nicht angesprochen werden möchte oder uns nicht beauftragt,
  • die Immobilie ohne BBI verkauft wird,
  • mehrere Einheiten als Projekt vertrieben werden. Dafür vereinbaren wir die Konditionen einzeln.

Die 20 Prozent beziehen sich auf unsere Provision, nicht auf den Kaufpreis. Für den Eigentümer wird der Verkauf dadurch nicht teurer. Unterlagen weiterreichen, Besichtigungen führen, über den Preis sprechen und mit Interessenten verhandeln übernimmt BBI.

Anfrage

Eine Minute, wir melden uns am nächsten Werktag.

Kooperation anfragen

Pflichtfelder sind mit * markiert. Lieber telefonisch? Rufen Sie uns an: 030 327 734 0.

Ihre Verwaltung
Ihr Anliegen

Häufige Fragen

Kooperation mit BBI: häufige Fragen von Verwaltungen.

Stand der Antworten: 16. Oktober 2026

Wie funktioniert die Kooperation mit BBI?

Sie schicken uns über das Formular Ihre Firma, einen Ansprechpartner und eine Zeile zum Anliegen. Wir melden uns am nächsten Werktag. Wenn ein Eigentümer aus Ihrer Verwaltung verkaufen oder vermieten möchte, geben Sie uns mit seiner Zustimmung den Kontakt. Bewertung, Vermarktung, Besichtigungen, Prüfung der Interessenten und Abschluss übernehmen wir.

Was erhält eine Hausverwaltung beim Verkauf?

Beim Verkauf einer Einzelimmobilie, die über Ihre Empfehlung bei uns zum Abschluss kommt, zahlen wir Ihrem Unternehmen 20 Prozent unserer Provision. Die Vergütung entsteht erst, wenn der Kaufvertrag über BBI beurkundet ist und unsere Provision bei uns eingegangen ist. Bezugsgröße ist unsere Provision, nicht der Kaufpreis. Für den Eigentümer wird der Verkauf dadurch nicht teurer.

Erhält eine Hausverwaltung auch bei der Vermietung eine Vergütung?

Nein, nicht für Wohnungen, die Sie selbst verwalten. Nach dem Wohnungsvermittlungsgesetz darf eine Verwaltung dafür kein Entgelt erhalten, auch nicht über Dritte. Wir bieten die Vermietung trotzdem an, weil sie Ihren Eigentümern Leerstand erspart und Ihnen Arbeit abnimmt: Vermarktung, Besichtigungen, Prüfung der Interessenten und Vertragsvorbereitung liegen bei uns.

Muss der Eigentümer von der Vergütung wissen?

Ja. Wir bitten Sie, dem Eigentümer vor Ihrer Empfehlung zu sagen, dass Sie von uns im Erfolgsfall eine Empfehlungsvergütung erhalten, die seine Provision nicht erhöht. Wir nennen das im Erstgespräch mit dem Eigentümer ebenfalls. So bleibt Ihre Empfehlung für ihn nachvollziehbar, und Sie vermeiden einen Interessenkonflikt.

Was macht die Verwaltung, was macht BBI?

Sie weisen den Eigentümer auf uns hin und geben uns mit seiner Zustimmung seinen Kontakt. Das ist alles. Unterlagen weiterreichen, Besichtigungen führen, über den Preis sprechen oder mit Interessenten verhandeln gehört nicht zu Ihren Aufgaben. Das übernimmt BBI, damit Ihre Verwaltung keine eigene Vermittlungstätigkeit ausübt.

Ist auch der Vertrieb mehrerer Wohnungen möglich?

Ja. Wenn in einem Haus oder in einem Bestand mehrere Einheiten verkauft werden sollen, entwickeln wir mit Ihnen und dem Eigentümer einen Vertriebsplan mit Preisstrategie, gemeinsamer Vermarktung und Terminfolge. Die Konditionen für Projekte und Pakete vereinbaren wir im Einzelfall. Die 20 Prozent gelten für den Verkauf einzelner Immobilien.

Welche Kosten und Pflichten entstehen für die Hausverwaltung?

Keine. Die Anfrage ist unverbindlich, Sie zahlen nichts und gehen keine Abnahmepflicht ein. Ob Sie einem Eigentümer unsere Kontaktdaten geben oder uns seinen Kontakt direkt nennen, entscheiden Sie von Fall zu Fall. Die Zusammenarbeit halten wir vorab in einer kurzen Vereinbarung in Textform fest.

Wie schnell bekomme ich eine Rückmeldung?

Wir melden uns spätestens am nächsten Werktag, telefonisch oder per E-Mail. Eilige Fälle erreichen Sie unter 030 327 734 0 oder über immobilien@bbi-immobilien.de.

Ihre Eigentümer wollen verkaufen oder vermieten?

Eine kurze Anfrage genügt. Wir melden uns am nächsten Werktag.

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