Für Vermieter in Berlin

Ihre Wohnung wird frei? Wir finden den passenden Mieter.

BBI Immobilien vermietet Wohnungen und Häuser in Berlin und im Umland. Sie entscheiden, wer einzieht. Wir übernehmen alles davor: die Prüfung der zulässigen Miete, Exposé und Anzeige, Besichtigungen, Unterlagen und Mietvertrag.

Für Mieter provisionsfrei Rückmeldung binnen 24 Stunden an Werktagen Sie wählen den Mieter aus

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In einer Minute zur Vermietung

Ein paar Klicks, dann melden wir uns binnen 24 Stunden an Werktagen.

Schritt 1 von 4

Was möchten Sie vermieten?

Wo liegt die Immobilie?

Wann wird sie frei?

Wie erreichen wir Sie?

Danke, Ihre Anfrage ist da.

Wir melden uns binnen 24 Stunden an Werktagen und besprechen die nächsten Schritte für Ihre Vermietung.

Provisionsfreifür Ihre Mieter
24 Stundenbis zur Rückmeldung an Werktagen
1995Marke am Berliner Markt
IVDMitglied seit über 20 Jahren

Was wir übernehmen

Sie haben eine freie Wohnung. Wir haben den Ablauf.

Eine Neuvermietung in Berlin bringt viele Anfragen und ebenso viele Fragen mit sich: Welche Miete ist zulässig? Welche Angaben müssen in die Anzeige? Wer ist wirklich zahlungsfähig? Wir nehmen Ihnen diese Arbeit ab und halten Sie bei jedem Schritt auf dem Laufenden.

Vor der ersten Anzeige prüfen wir die Miete am Berliner Mietspiegel und an der Mietpreisbremse. So bleibt die vereinbarte Miete auch dann bestehen, wenn ein Mieter sie später nachrechnet.

  • Zulässige Miete prüfen: Mietspiegel, Mietpreisbremse, Vormiete.
  • Exposé und Anzeige mit Fotos, Grundriss und den Angaben aus dem Energieausweis.
  • Besichtigungen mit vorgeprüften Interessenten.
  • Unterlagen prüfen und eine kurze Auswahl mit Empfehlung vorlegen.
  • Mietvertrag, Kaution und Übergabeprotokoll mit Zählerständen.

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So läuft es

Von der Anfrage bis zur Übergabe in vier Schritten.

01

Anfrage senden

Ein paar Klicks oben auf dieser Seite: Art der Immobilie, Bezirk, wann sie frei wird, Ihre Kontaktdaten.

02

Miete prüfen, Auftrag vereinbaren

Wir sehen uns die Wohnung an, ordnen die Miete ein und halten den Vermietungsauftrag mit der Provision schriftlich fest.

03

Anzeige und Besichtigungen

Wir veröffentlichen die Anzeige, beantworten die Anfragen, laden vorgeprüfte Interessenten ein und führen die Termine.

04

Auswahl und Vertrag

Sie erhalten eine kurze Auswahl mit unserer Empfehlung, entscheiden sich, und wir bereiten Mietvertrag und Übergabe vor.

Klare Kosten

Wer was zahlt, steht vorher fest.

Für Vermieter

  • Die Provision zahlt der Vermieter, der uns beauftragt.
  • Die Höhe vereinbaren wir vorab schriftlich, bevor die Vermarktung beginnt.
  • Fällig erst, wenn ein Mietvertrag über BBI zustande kommt.

Für Mieter

  • Provisionsfrei. Wer eine Wohnung über uns mietet, die uns ein Vermieter anvertraut hat, zahlt uns nichts.

Grundlage ist das Bestellerprinzip im Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung: Wer den Makler beauftragt, zahlt ihn.

01

Neu vermieten oder verkaufen?

Eine vermietete Wohnung verkauft sich anders als eine leere. Bevor Sie neu vermieten, rechnen wir mit Ihnen beide Wege durch: halten und vermieten, leer verkaufen oder vermietet verkaufen. Zur Immobilienbewertung

02

Sie wissen von einer freien Wohnung?

Geben Sie uns mit Einverständnis des Vermieters den Kontakt. Beauftragt er uns und kommt ein Mietvertrag zustande, erhalten Sie eine Prämie. Tipp geben

03

Sie sind Hausverwaltung?

Für Verwaltungen, die uns Eigentümer empfehlen, gibt es eine eigene Kooperation. Kooperation für Hausverwaltungen

Häufige Fragen

Vermieten mit BBI: häufige Fragen von Vermietern.

Stand der Antworten: 18. Oktober 2026

Wer zahlt die Provision bei der Vermietung?

Der Vermieter, der uns beauftragt. Die Höhe vereinbaren wir vorab schriftlich, bevor wir mit der Vermarktung beginnen. Für Mieter ist eine Wohnung, die uns ein Vermieter anvertraut, immer provisionsfrei. So verlangt es das Bestellerprinzip.

Entscheide ich selbst, wer einzieht?

Ja. Wir laden vorgeprüfte Interessenten zur Besichtigung ein, sammeln die Unterlagen und legen Ihnen eine kurze Auswahl mit unserer Empfehlung vor. Die Entscheidung treffen Sie.

Gilt die Mietpreisbremse für meine Wohnung?

In der Regel ja. Berlin ist bis Ende 2029 als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmt, die Miete bei Neuvermietung darf dann höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen gibt es unter anderem für Neubauten, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden, für die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung und wenn die Vormiete höher lag. Wir prüfen das, bevor wir die Wohnung anbieten.

Brauche ich einen Energieausweis?

Ja. Bei einer Neuvermietung muss der Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorliegen, und seine Kennwerte gehören in die Anzeige. Haben Sie keinen gültigen Ausweis, sagen wir Ihnen, wie Sie ihn bekommen.

Welche Unterlagen prüfen Sie bei den Interessenten?

Einkommensnachweise, eine aktuelle Bonitätsauskunft, eine Bescheinigung über Mietschuldenfreiheit und den Ausweis. Wir fordern nur an, was für die Entscheidung nötig ist, und geben Ihnen die Unterlagen der Interessenten in der engeren Wahl.

Wie schnell ist meine Wohnung vermietet?

Das hängt von Lage, Miete und Zustand ab, eine feste Frist versprechen wir nicht. Nach der ersten Besichtigungsrunde wissen Sie, wie groß die Nachfrage ist und ob die Miete passt.

Wie schnell bekomme ich eine Rückmeldung?

Binnen 24 Stunden an Werktagen, telefonisch oder per E-Mail. Eilige Fälle erreichen Sie unter 030 327 734 0 oder über immobilien@bbi-immobilien.de.

Ihre Wohnung wird frei?

Ein paar Klicks genügen. Wir melden uns binnen 24 Stunden an Werktagen.

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