Kauf aus dem Ausland

Aus dem Ausland kaufen, ohne ständig zu reisen.

Besichtigung, Unterlagen und Verhandlung laufen aus der Ferne. Nur den Kaufvertrag beurkundet ein Notar in Deutschland vor Ort, notfalls mit einer Vollmacht.

Kaufwunsch hinterlegen

Kurz gesagt

Immobilie in Berlin aus dem Ausland kaufen

Den Kaufvertrag über eine Immobilie muss ein Notar beurkunden (§ 311b Abs. 1 BGB), nach Angaben der Bundesnotarkammer nur vor Ort und nicht per Video. Wer nicht anreist, bevollmächtigt vorher eine Person seines Vertrauens. Das Grundbuchamt akzeptiert nur Vollmachten mit mindestens notariell beglaubigter Unterschrift (§ 29 GBO). Beglaubigen können deutsche Auslandsvertretungen oder ein Notar in Ihrem Wohnsitzland, dessen Urkunde je nach Staat eine Apostille oder eine Legalisation braucht. Spricht der Käufer nicht ausreichend Deutsch, sollte ein Dolmetscher im Termin dabei sein (§ 16 BeurkG). Besichtigungen, Unterlagen und Verhandlung laufen davor per Video, E-Mail und Post.

Der Weg

Fünf Schritte, fast alles aus der Ferne.

01

Besichtigung per Video

Wir führen Sie per Video durch das Objekt, schicken Fotos, Grundriss und Unterlagen vorab und beantworten Fragen zur Lage. Vor-Ort-Termine bündeln wir auf ein Wochenende.

02

Finanzierung vorklären

Wer finanziert, klärt vor dem Notartermin, was die Bank von Nichtansässigen verlangt. Mehr dazu unter Baufinanzierung für Nichtansässige.

03

Anreisen oder vertreten lassen

Sie kommen selbst zum Notartermin oder bevollmächtigen eine Vertrauensperson. Die Vollmacht muss das Grundbuchamt akzeptieren, deshalb reicht ein privates Schreiben nicht.

04

Vollmacht beglaubigen lassen

Bei einer deutschen Auslandsvertretung oder bei einem Notar in Ihrem Wohnsitzland, in der Regel persönlich. Je nach Staat braucht die Urkunde eine Apostille oder Legalisation.

05

Zahlung und Eintragung

Nach dem Notartermin schickt das Finanzamt den Steuerbescheid über die Grunderwerbsteuer, meist nach sechs bis zehn Wochen. Erst nach Zahlung gibt es die Unbedenklichkeitsbescheinigung, ohne die das Grundbuchamt Sie nicht einträgt.

Kosten

Was zusätzlich zum Kaufpreis anfällt

In Berlin kommen beim Kauf mit Makler rund elf bis zwölf Prozent Nebenkosten dazu, die Sie selbst aufbringen müssen. Die Aufstellung steht unter Kaufnebenkosten in Berlin. Dort finden Sie auch ein Rechenbeispiel.

Häufige Fragen

Kauf aus dem Ausland: häufige Fragen.

Stand der Antworten: 17. Oktober 2026

Kann ich eine Immobilie in Berlin kaufen, ohne nach Deutschland zu reisen?

Ja, wenn Sie eine Vertrauensperson mit einer mindestens notariell beglaubigten Vollmacht beauftragen. Der Notartermin selbst findet nach Angaben der Bundesnotarkammer in Deutschland statt, nicht per Video.

Wo lasse ich die Vollmacht beglaubigen?

Bei einer deutschen Auslandsvertretung oder bei einem Notar in Ihrem Wohnsitzland. Die Urkunde eines ausländischen Notars braucht je nach Staat eine Apostille oder eine Legalisation. Klären Sie das vorab mit dem beurkundenden Notar in Berlin.

Muss ich Deutsch sprechen, um zu kaufen?

Nein. Der Notar liest den Vertrag vor, und wer nicht ausreichend Deutsch versteht, bringt einen Dolmetscher mit. Wir helfen bei der Suche.

Wann gehört mir die Wohnung?

Nach Zahlung des Kaufpreises und der Eintragung im Grundbuch. Dafür braucht das Grundbuchamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, die erst nach Zahlung der Grunderwerbsteuer kommt.

Sprechen Sie mit Phil Radtke.

Ein Gespräch auf Deutsch oder Englisch, bevor Sie eine einzige Besichtigung buchen.

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