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Ratgeber Kaufen
In Berlin beträgt die Grunderwerbsteuer 6 Prozent der Gegenleistung, in der Regel des Kaufpreises. Bei 500.000 Euro sind das 30.000 Euro. Meist zahlt sie der Käufer. Fällig wird sie einen Monat nach dem Steuerbescheid des Finanzamts, nicht schon beim Notartermin. Stand: Oktober 2026.
Hier steht, was in die Berechnung einfließt, wer zahlt, wie der Ablauf nach dem Notartermin aussieht und wann keine Steuer anfällt.
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Der Satz beträgt 6 Prozent. Er gilt für alle Rechtsvorgänge, die ab dem 1. Januar 2014 verwirklicht wurden. Zuvor lag er bei 5 Prozent, und bis 2006 bei 3,5 Prozent, dem bundesweiten Regelsatz in § 11 GrEStG. Seit der Föderalismusreform dürfen die Länder den Satz selbst festlegen.
Im Nachbarland Brandenburg liegt der Satz bei 6,5 Prozent. Wer ein Grundstück im Berliner Umland kauft, zahlt also bei gleichem Preis mehr als in Berlin.
Maßgeblich ist die Gegenleistung. Das ist in der Regel der Kaufpreis, dazu kommen Verpflichtungen, die der Käufer zusätzlich übernimmt, etwa Wohn- oder Nutzungsrechte des Verkäufers. Maklerprovision, Notar- und Grundbuchkosten gehören nicht zur Gegenleistung. Wird ein Grundstück gemeinsam mit einem Bauvertrag erworben, kann die Steuer auch auf die Baukosten anfallen.
| Kaufpreis | Berlin (6 %) | Brandenburg (6,5 %) |
|---|---|---|
| 350.000 Euro | 21.000 Euro | 22.750 Euro |
| 500.000 Euro | 30.000 Euro | 32.500 Euro |
| 800.000 Euro | 48.000 Euro | 52.000 Euro |
Es gibt keinen Freibetrag, sondern nur eine Freigrenze von 2.500 Euro. Liegt die Gegenleistung darüber, wird die Steuer vom vollen Betrag berechnet.
Gesetzlich sind alle am Kaufvertrag beteiligten Personen Steuerschuldner, also Käufer und Verkäufer (§ 13 GrEStG). In den meisten Verträgen wird vereinbart, dass der Käufer die Steuer trägt. Das Finanzamt schickt den Bescheid dann zuerst an ihn. Zahlt er nicht, kann sich das Finanzamt an den Verkäufer halten.
Anders als bei der Maklerprovision gibt es für die Grunderwerbsteuer keine gesetzliche Aufteilung zwischen Käufer und Verkäufer. Wie es bei der Provision läuft, steht im Ratgeber zur Halbteilung der Maklerprovision.
§ 3 GrEStG nennt Ausnahmen. Dazu gehören unter anderem der Erwerb von Todes wegen, Schenkungen unter Lebenden im Sinne des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes, der Erwerb unter Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern, der Erwerb durch Verwandte in gerader Linie sowie Erwerbe bis zur Freigrenze von 2.500 Euro.
Ob eine Ausnahme im Einzelfall greift, hängt vom Vertrag ab. Das Finanzamt oder Ihre Steuerberatung beantwortet das verbindlich.
Die Grunderwerbsteuer ist der größte Posten unter den Kaufnebenkosten und wird in der Regel aus Eigenkapital bezahlt, weil Banken Nebenkosten selten mitfinanzieren. Planen Sie sie deshalb vor dem Notartermin ein. Alle Posten zusammen rechnet der Kaufnebenkostenrechner vor, und welcher Kaufpreis zu Ihrem Haushaltsnetto passt, zeigt der Leistbarkeitsrechner.
Rechtsstand: Oktober 2026. Dieser Beitrag erklärt Grundlagen und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall ist das Finanzamt, Ihre Steuerberaterin oder Ihr Steuerberater zuständig.
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6 Prozent der Gegenleistung, in der Regel des Kaufpreises. Der Satz gilt in Berlin seit dem 1. Januar 2014.
Gesetzlich sind Käufer und Verkäufer Steuerschuldner. Üblich ist, dass der Kaufvertrag die Zahlung dem Käufer auferlegt. Zahlt er nicht, kann das Finanzamt auch den Verkäufer in Anspruch nehmen.
Die Steuer wird einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig. Das Finanzamt kann eine längere Frist setzen. Die Frist im Bescheid ist maßgeblich.
Der Erwerb von Todes wegen und Schenkungen unter Lebenden sind nach § 3 GrEStG von der Grunderwerbsteuer ausgenommen. Es kann aber Erbschaft- oder Schenkungsteuer anfallen.
Nein. Maklerprovision, Notar- und Grundbuchkosten gehören nicht zur Gegenleistung. Die Steuer wird aus dem Kaufpreis und weiteren übernommenen Leistungen berechnet.
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