Steuern
Ratgeber Steuern
Die Grundsteuer beim Immobilienverkauf in Berlin
Im Jahr des Verkaufs bekommt der Verkäufer den Bescheid, der Käufer nutzt die Wohnung. Wie das zusammenpasst und was Sie im Kaufvertrag regeln.
Seit 1995 in BerlinIVD-Mitglied seit über 20 Jahren4,6 von 5 bei Google, Stand 18. Juli 2026
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Kurz gesagt. Die Grundsteuer wird nach den Verhältnissen am 1. Januar festgesetzt. Wer an diesem Tag Eigentümer ist, schuldet sie dem Finanzamt für das ganze Jahr, auch wenn er im Sommer verkauft. Käufer und Verkäufer teilen die Last intern, meist ab dem Tag der Übergabe. Den Bescheid bekommt der Käufer in der Regel ab dem folgenden Kalenderjahr. In Berlin gilt seit 2025 der Hebesatz 470 Prozent.
Wer die Grundsteuer im Verkaufsjahr schuldet
Das Grundsteuergesetz knüpft an den Jahresbeginn an. Die Steuer entsteht mit Beginn des Kalenderjahres und wird nach den Verhältnissen zu diesem Zeitpunkt festgesetzt (§ 9 GrStG). Schuldner ist, wem das Grundstück bei der Feststellung des Grundsteuerwerts zugerechnet ist (§ 10 GrStG).
Für den Verkauf heißt das: Verkaufen Sie im Mai, bleiben Sie für das laufende Jahr gegenüber dem Finanzamt Schuldner. Der Wechsel im Grundbuch ändert daran nichts mehr.
Wann der Käufer den Bescheid bekommt
Ändert sich die Zurechnung, schreibt das Finanzamt den Grundsteuerwert fort (§ 222 Abs. 2 BewG). Bei geänderten tatsächlichen Verhältnissen ist Fortschreibungszeitpunkt der Beginn des folgenden Kalenderjahres (§ 222 Abs. 4 BewG). Erst dann geht der Bescheid an den neuen Eigentümer. Liegt die Eintragung im Grundbuch spät im Jahr, kann auch für das Folgejahr noch ein Bescheid an den Verkäufer gehen, bis das Finanzamt den Wechsel verarbeitet hat.
Wie Käufer und Verkäufer teilen
Nach dem Gesetz trägt der Käufer die Lasten der Sache ab der Übergabe (§ 446 BGB). Notarielle Kaufverträge greifen das fast immer auf: Ab dem Besitzübergang übernimmt der Käufer laufende Lasten wie die Grundsteuer und erstattet dem Verkäufer den Anteil, den dieser vorausgezahlt hat.
Praktisch rechnen Sie tagesgenau. Beispiel: Die Jahressteuer beträgt 291,40 Euro, die Übergabe ist am 1. Juli. Der Verkäufer hat die Raten vom 15. Februar und 15. Mai gezahlt, also 145,70 Euro für das erste Halbjahr, und trägt sie selbst. Die Raten vom 15. August und 15. November zahlt er weiter ans Finanzamt, der Käufer erstattet ihm diese 145,70 Euro. Wie und wann erstattet wird, steht im Kaufvertrag.
So rechnen Sie die Grundsteuer in Berlin selbst
Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Berlin das neue Recht. Drei Größen bestimmen den Betrag:
- Grundsteuerwert aus dem Bescheid des Finanzamts,
- Steuermesszahl: 0,31 Promille für Wohngrundstücke, 0,45 Promille für Nichtwohngrundstücke und unbebaute Grundstücke,
- Hebesatz: 470 Prozent (bis 2024 waren es 810 Prozent nach altem Recht).
Rechnung: Grundsteuerwert mal Messzahl ergibt den Messbetrag, Messbetrag mal Hebesatz die Jahressteuer. Bei 200.000 Euro Grundsteuerwert: 200.000 × 0,00031 = 62 Euro, 62 × 4,7 = 291,40 Euro im Jahr. Fällig ist sie in vier Raten am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November (§ 28 GrStG).
Was das für Ihren Verkauf bedeutet
Legen Sie den aktuellen Grundsteuerbescheid zu den Verkaufsunterlagen. Käufer fragen nach den laufenden Kosten, und ein Bescheid beantwortet das schneller als eine Schätzung. Bei Eigentumswohnungen gehört die Grundsteuer nicht ins Hausgeld, sie wird für jede Wohnung einzeln festgesetzt.
Klären Sie vor dem Notartermin, ob Ihre Raten per Lastschrift laufen. Die Lastschrift endet nicht von selbst mit dem Verkauf.
Rechtlicher Hinweis. Dieser Beitrag gibt den Stand vom 1. Oktober 2026 wieder und dient der ersten Orientierung. Er ersetzt weder eine Rechts- noch eine Steuerberatung im Einzelfall. Als Immobilienmakler dürfen und wollen wir keine Rechtsberatung erbringen. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.
Quellen
- § 9 Grundsteuergesetz (GrStG), Stichtag und Entstehung der Steuer
- § 10 GrStG, Steuerschuldner
- § 28 GrStG, Fälligkeit
- § 222 Bewertungsgesetz, Fortschreibungen
- § 446 BGB, Übergang von Nutzungen und Lasten
- Land Berlin, Informationen zur Berliner Grundsteuer (Hebesatz 470 %, Messzahlen 0,31 und 0,45 Promille), abgerufen am 1. Oktober 2026
- Senatsverwaltung für Finanzen, Pressemitteilung 24-007 vom 21.02.2024, Eckpunkte zur neuen Grundsteuer
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Häufige Fragen
Grundsteuer beim Verkauf: häufige Fragen.
Stand der Antworten: 1. Oktober 2026
Wer zahlt die Grundsteuer im Jahr des Verkaufs?
Gegenüber dem Finanzamt bleibt im ganzen Verkaufsjahr der bisherige Eigentümer Schuldner, weil die Grundsteuer nach den Verhältnissen zum 1. Januar festgesetzt wird. Wer sie wirtschaftlich trägt, regelt der Kaufvertrag. Üblich ist, dass der Käufer die Lasten ab dem Tag der Übergabe übernimmt und dem Verkäufer den Anteil erstattet.
Ab wann bekommt der Käufer den Grundsteuerbescheid?
In der Regel für das Kalenderjahr nach dem Eigentumswechsel. Das Finanzamt rechnet das Grundstück dem neuen Eigentümer zum 1. Januar des Folgejahres zu, danach schickt der Bezirk den Bescheid an ihn. Bis dahin kann noch ein Bescheid an den Verkäufer gehen.
Wie hoch ist die Grundsteuer für eine Wohnung in Berlin?
Das hängt vom Grundsteuerwert ab, der im Bescheid des Finanzamts steht. Für Wohngrundstücke gilt in Berlin seit 2025 die Messzahl 0,31 Promille und der Hebesatz 470 Prozent. Bei einem Grundsteuerwert von 200.000 Euro sind das 62 Euro Messbetrag und 291,40 Euro Grundsteuer im Jahr.
Muss ich beim Verkauf etwas beim Finanzamt melden?
Den Verkauf meldet der Notar dem Finanzamt. Eine eigene Anzeige zur Grundsteuer ist dafür nicht nötig. Prüfen Sie aber, ob Ihre Zahlungen per Lastschrift laufen, und klären Sie im Kaufvertrag, wer die Raten nach der Übergabe trägt.
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