Ratgeber Verkaufen

Die Unterlagen für den Immobilienverkauf in Berlin

Was Käufer, Bank und Notar sehen wollen, wo Sie jedes Papier in Berlin bekommen und was es kostet.

Ratgeber Verkaufen8 Min. Lesezeit

Seit 1995 in BerlinIVD-Mitglied seit über 20 Jahren4,6 von 5 bei Google, Stand 18. Juli 2026

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Kurz gesagt. Für jeden Verkauf brauchen Sie einen aktuellen Grundbuchauszug, Flurkarte, Grundrisse, eine Wohnflächenberechnung und den Energieausweis. Bei einer Eigentumswohnung kommen Teilungserklärung, Beschlüsse, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und der Stand der Erhaltungsrücklage dazu, bei vermieteten Objekten die Mietverträge. Den Grundbuchauszug gibt es beim Grundbuchamt für 10 Euro (beglaubigt 20 Euro), die Flurkarte beim Vermessungsamt des Bezirks für 16 Euro je Blatt.

Die Grundausstattung für jeden Verkauf

Käufer, Bank und Notar fragen fast immer nach denselben Papieren. Wer sie vor der ersten Besichtigung beisammen hat, beantwortet Rückfragen am selben Tag statt nach zwei Wochen. Das hält Interessenten, die parallel andere Objekte ansehen.

  • Grundbuchauszug, möglichst aktuell. Käufer und finanzierende Banken fragen danach, und das Bauaktenarchiv will für die Einsicht einen Auszug, der höchstens sechs Wochen alt ist.
  • Flurkarte (Auszug aus dem Liegenschaftskataster). Sie zeigt Grundstücksgrenzen und Gebäude.
  • Grundrisse und Wohnflächenberechnung. Für geförderten Wohnraum schreibt die Wohnflächenverordnung vor, wie gerechnet wird (§ 1 WoFlV). Im freien Verkauf ist sie nicht vorgeschrieben, wird aber häufig als Maßstab genommen. Schreiben Sie dazu, nach welcher Methode die Fläche ermittelt wurde.
  • Energieausweis, dazu unten mehr.
  • Grundsteuerbescheid und Nachweise über Modernisierungen (Rechnungen, Gewährleistungen, Baujahr von Heizung, Fenstern und Dach).

Grundbuchauszug: wer ihn bekommt und was er kostet

Einsicht ins Grundbuch und eine Abschrift bekommt, wer ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 12 GBO). Als Eigentümer haben Sie es immer. Ein Makler oder Kaufinteressent braucht Ihre schriftliche Vollmacht, Neugier allein reicht nicht.

In Berlin sind die Grundbuchämter auf acht Amtsgerichte konzentriert: Charlottenburg, Köpenick, Lichtenberg, Mitte, Neukölln, Schöneberg, Spandau und Tempelhof-Kreuzberg. Welches Gericht Ihr Grundbuch führt, richtet sich nach dem Grundbuchbezirk. Den Antrag können Sie laut Service Berlin bei jedem Berliner Grundbuchamt stellen, schriftlich oder vor Ort, nicht telefonisch.

Ein einfacher Ausdruck kostet 10 Euro, ein amtlicher Ausdruck 20 Euro (Nr. 17000 und 17001 Kostenverzeichnis GNotKG). Die bloße Einsicht ist kostenfrei. Online abrufen können Eigentümer ihr Grundbuch nicht: Das Grundbuch wird zwar elektronisch geführt, der automatisierte Abruf steht aber nur Notaren, Gerichten, Behörden und öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren offen.

Flurkarte, Baulasten und Bauakte

Flurkarte. Den Auszug aus dem Liegenschaftskataster gibt das Vermessungsamt des Bezirks aus, in dem das Grundstück liegt. Ein Auszug aus der Flurkarte kostet 16 Euro je Blatt, ein Auszug aus dem Liegenschaftsbuch 16 Euro bis fünf Seiten.

Baulasten. Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, etwa eine Abstandsfläche oder ein Wegerecht zugunsten des Nachbarn. Sie steht nicht im Grundbuch, sondern im Baulastenverzeichnis der Bauaufsicht des Bezirks. Auskunft bekommen Eigentümer und Kaufinteressenten. Eine Negativbescheinigung kostet 17 Euro je Grundstück, Abschriften vorhandener Baulasten 29 Euro.

Bauakte. Baugenehmigungen, genehmigte Pläne und Abnahmen liegen im Bauaktenarchiv des Bezirks. Für die Einsicht brauchen Sie einen Grundbuchauszug, der höchstens sechs Wochen alt ist, und Ihren Ausweis; Bevollmächtigte zusätzlich die Vollmacht des Eigentümers. Die Gebühr richtet sich nach dem Aufwand. Fragen Sie früh an, die Akten müssen oft erst aus dem Archiv geholt werden.

Energieausweis: wann Sie ihn zeigen müssen

Beim Verkauf müssen Sie oder Ihr Makler Kaufinteressenten den Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorlegen. Nach dem Kaufvertrag übergeben Sie ihn dem Käufer (§ 80 Abs. 4 GModG, früher Gebäudeenergiegesetz). Liegt bei Erscheinen einer Anzeige schon ein Ausweis vor, gehören die Pflichtangaben daraus in die Anzeige, unter anderem Art des Ausweises, Energiekennwert, Energieträger der Heizung und bei Wohngebäuden das Baujahr (§ 87 GModG). Für Baudenkmäler gilt die Vorlagepflicht nicht (§ 79 Abs. 4 GModG).

Mehr zu den Angaben im Detail steht in unserem Ratgeber Energieausweis und Pflichtangaben.

Zusätzlich bei einer Eigentumswohnung

Wer eine Wohnung kauft, kauft einen Anteil an einer Gemeinschaft mit. Käufer und Banken wollen deshalb sehen, wie das Haus verwaltet wird und was finanziell ansteht.

  • Teilungserklärung mit Aufteilungsplan. Sie teilt das Grundstück in Miteigentumsanteile mit Sondereigentum (§ 8 WEG) und regelt, was zur Wohnung gehört.
  • Beschluss-Sammlung und die Protokolle der letzten zwei bis drei Eigentümerversammlungen. Die Sammlung führt der Verwalter (§ 24 Abs. 7 und 8 WEG). Hier stehen beschlossene Sonderumlagen und Sanierungen.
  • Wirtschaftsplan und letzte Jahresabrechnung (§ 28 Abs. 1 und 2 WEG). Daraus ergibt sich das monatliche Hausgeld.
  • Vermögensbericht mit dem Stand der Erhaltungsrücklage (§ 28 Abs. 4 WEG).
  • Verwalterzustimmung, falls die Teilungserklärung sie für einen Verkauf verlangt. Ohne sie ist der Kaufvertrag schwebend unwirksam (§ 12 WEG). Der Notar holt sie in der Regel ein.

Diese Unterlagen bekommen Sie vom Verwalter. Jeder Eigentümer kann Einsicht in die Verwaltungsunterlagen verlangen (§ 18 Abs. 4 WEG).

Vermietet, finanziert oder geerbt

Vermietet. Der Käufer tritt in den Mietvertrag ein (§ 566 BGB) und übernimmt auch die Mietsicherheit (§ 566a BGB). Legen Sie deshalb alle Mietverträge mit Nachträgen, die letzten Mieterhöhungen, die Nebenkostenabrechnungen und einen Nachweis über die Kaution bereit. Mehr dazu im Ratgeber Vermietete Wohnung verkaufen.

Noch ein Kredit eingetragen. Eine Grundschuld wird im Grundbuch gelöscht, wenn die Bank die Löschung bewilligt und Sie als Eigentümer zustimmen (§§ 19, 27 GBO). Fragen Sie Ihre Bank früh nach der Restschuld und ob sie eine Löschungsbewilligung gegen Zahlung aus dem Kaufpreis erteilt. Der Notar regelt die Abwicklung im Kaufvertrag.

Geerbt. Gegenüber dem Grundbuchamt weisen Sie die Erbfolge mit Erbschein oder Europäischem Nachlasszeugnis nach, bei einem notariellen Testament genügt dieses mit der Eröffnungsniederschrift (§ 35 GBO). Die Umschreibung auf die Erben ist gebührenfrei, wenn der Antrag binnen zwei Jahren nach dem Erbfall eingeht (Nr. 14110 Kostenverzeichnis GNotKG). Bei mehreren Erben hilft der Ratgeber Immobilie in der Erbengemeinschaft.

Ausweis. Makler und Notar müssen ihre Vertragspartner nach dem Geldwäschegesetz identifizieren (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 und 14, § 11 GwG). Halten Sie Personalausweis oder Reisepass bereit, bei Gesellschaften einen aktuellen Registerauszug.

Milieuschutz. Liegt das Haus in einem sozialen Erhaltungsgebiet, braucht die Aufteilung in Eigentumswohnungen eine Genehmigung des Bezirks (§ 172 BauGB). Ob Ihre Adresse betroffen ist, zeigt unsere Milieuschutz-Karte.

Checkliste mit Stelle und Kosten

Unterlagen für den Immobilienverkauf in Berlin: wo Sie sie bekommen und was sie kosten
UnterlageWoKosten
GrundbuchauszugGrundbuchamt (acht Amtsgerichte)10 €, amtlich 20 €
FlurkarteVermessungsamt des Bezirks16 € je Blatt
BaulastenauskunftBauaufsicht des Bezirks17 € (keine Baulast), Abschriften 29 €
Bauakte, BaugenehmigungBauaktenarchiv des Bezirksnach Aufwand
EnergieausweisEnergieberater, Architekt, Ingenieurnach Angebot
Teilungserklärung, Beschlüsse, AbrechnungenVerwalter, Teilungserklärung auch Grundbuchamtmeist ohne Kosten, Kopien nach Verwaltervertrag
Mietverträge, Kautionsnachweiseigene Unterlagenkeine
LöschungsbewilligungIhre Banknach Bankbedingungen
ErbscheinNachlassgerichtnach Wert des Nachlasses

Gebühren nach den Angaben des Landes Berlin und dem Kostenverzeichnis des GNotKG, abgerufen am 3. Oktober 2026.

Was das für Ihren Verkauf bedeutet

Fangen Sie mit den Unterlagen an, die am längsten dauern: Bauakte, Erbschein und bei Eigentumswohnungen die Papiere vom Verwalter. Grundbuchauszug und Flurkarte holen Sie zuletzt, damit sie beim Notartermin noch aktuell sind.

Mit Ihrer schriftlichen Vollmacht kann auch Ihr Makler Grundbuchauszug, Baulastenauskunft, Bauakte und die Unterlagen vom Verwalter für Sie anfordern. Den Ablauf des ganzen Verkaufs beschreibt der Ratgeber Immobilie in Berlin verkaufen, die Kosten beim Notar der Ratgeber Notartermin und Grundbuch.

Rechtlicher Hinweis. Dieser Beitrag gibt den Stand vom 3. Oktober 2026 wieder und dient der ersten Orientierung. Gebühren können sich ändern. Er ersetzt weder eine Rechts- noch eine Steuerberatung im Einzelfall. Als Immobilienmakler dürfen und wollen wir keine Rechtsberatung erbringen. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder das Notariat.

Quellen

Alle Quellen abgerufen am 3. Oktober 2026.

Häufige Fragen

Unterlagen für den Verkauf: häufige Fragen.

Stand der Antworten: 3. Oktober 2026

Welche Unterlagen brauche ich für den Verkauf einer Eigentumswohnung?

Neben Grundbuchauszug, Grundrissen, Wohnflächenberechnung und Energieausweis die Teilungserklärung, die Beschluss-Sammlung und die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen, den Wirtschaftsplan, die letzte Jahresabrechnung und den Vermögensbericht mit dem Stand der Erhaltungsrücklage. Die WEG-Unterlagen bekommen Sie vom Verwalter, Sie haben ein Recht auf Einsicht (§ 18 Abs. 4 WEG).

Wo bekomme ich in Berlin einen Grundbuchauszug und was kostet er?

Beim Grundbuchamt. In Berlin sind die Grundbuchämter auf acht Amtsgerichte verteilt, den Antrag können Sie aber bei jedem Berliner Grundbuchamt stellen. Ein einfacher Ausdruck kostet 10 Euro, ein amtlicher (beglaubigter) Ausdruck 20 Euro (Nr. 17000 und 17001 Kostenverzeichnis GNotKG).

Kann ich den Grundbuchauszug online abrufen?

Als Eigentümer nicht. Das Grundbuch wird in Berlin elektronisch geführt, der automatisierte Abruf steht aber nur Notaren, Gerichten, Behörden und Vermessungsingenieuren offen. Eigentümer beantragen den Auszug schriftlich oder vor Ort beim Grundbuchamt.

Muss der Energieausweis schon in der Anzeige stehen?

Wenn zum Zeitpunkt der Anzeige ein Energieausweis vorliegt, gehören seine Kernangaben in die Anzeige (§ 87 GModG). Den Ausweis selbst legen Sie Kaufinteressenten spätestens bei der Besichtigung vor, nach dem Kaufvertrag übergeben Sie ihn dem Käufer (§ 80 Abs. 4 GModG). Für Baudenkmäler gilt diese Vorlagepflicht nicht.

Was kostet eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis?

Das Baulastenverzeichnis führt die Bauaufsicht des Bezirks. Nach den Angaben des Landes Berlin kostet eine Negativbescheinigung, also die Bestätigung, dass keine Baulast eingetragen ist, 17 Euro je Grundstück, Abschriften vorhandener Baulasten 29 Euro je Grundstück.

Brauche ich als Erbe einen Erbschein, um zu verkaufen?

Das Grundbuchamt verlangt einen Nachweis der Erbfolge, in der Regel einen Erbschein oder ein Europäisches Nachlasszeugnis. Gibt es ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag, genügen diese mit der Niederschrift über die Eröffnung (§ 35 GBO). Die Umschreibung auf die Erben ist gebührenfrei, wenn der Antrag binnen zwei Jahren nach dem Erbfall beim Grundbuchamt eingeht.

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