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Ratgeber Bewertung
Marktpreiseinschätzung in Berlin: was Ihre Immobilie heute bringt
Eine Marktpreiseinschätzung sagt Ihnen, zu welchem Preis sich Ihre Wohnung, Ihr Haus oder Ihr Zinshaus in Berlin heute voraussichtlich verkaufen lässt. Bei BBI ist sie kostenlos und an keinen Auftrag gebunden. Die erste Rückmeldung kommt in der Regel innerhalb eines Werktags, nach der Besichtigung folgt eine Preisspanne mit Rechenweg aus Kaufverträgen der Umgebung. Ein Verkehrswertgutachten ist sie nicht.
Seit 1995 in BerlinIVD-Mitglied seit über 20 Jahren4,6 von 5 bei Google, Stand 18. Juli 2026
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Kurz gesagt. Eine Marktpreiseinschätzung beantwortet die Frage, welchen Preis Käufer für Ihre Immobilie heute zahlen würden. Sie stützt sich auf tatsächlich gezahlte Kaufpreise, nicht auf Angebotspreise aus Portalen. Für Vermieter gibt es das Gegenstück: die Mietpreiseinschätzung nach Mietspiegel und Mietpreisbremse.
Was ist eine Marktpreiseinschätzung?
Eine Marktpreiseinschätzung schätzt den Preis, der sich beim Verkauf einer Immobilie voraussichtlich erzielen lässt. Sie heißt auch Marktwerteinschätzung oder Ersteinschätzung. Die wichtigste Grundlage sind Kaufpreise, die wirklich gezahlt wurden: Jeder Notar schickt eine Abschrift des Grundstückskaufvertrags an den Gutachterausschuss, der daraus die Kaufpreissammlung führt (§ 195 BauGB) und die Bodenrichtwerte ableitet (§ 196 BauGB). Portale zeigen dagegen nur, was Verkäufer fordern.
Vom Verkehrswertgutachten unterscheidet sich die Marktpreiseinschätzung in Form und Zweck. Den Verkehrswert definiert § 194 BauGB als den Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre; ein Gutachten darüber erstellen öffentlich bestellte Sachverständige oder der Gutachterausschuss (§ 193 BauGB) nach den Verfahren der ImmoWertV. Gebraucht wird es vor Gericht, in einer Erbauseinandersetzung oder wenn Sie dem Finanzamt einen niedrigeren Wert nachweisen wollen (§ 198 BewG).
| Marktpreiseinschätzung | Verkehrswertgutachten | |
|---|---|---|
| Wer erstellt sie? | Makler mit Marktkenntnis vor Ort | öffentlich bestellte Sachverständige oder der Gutachterausschuss |
| Grundlage | Kaufpreise vergleichbarer Objekte, Bodenrichtwert, Zustand, Ertrag | Verfahren nach ImmoWertV, ausführlich dokumentiert |
| Kosten | bei BBI kostenlos | Honorar des Sachverständigen oder Gebühr des Gutachterausschusses |
| Wofür? | Angebotspreis beim Verkauf, Entscheidung über Verkauf oder Vermietung | Gericht, Finanzamt, Erbauseinandersetzung, Beleihung |
So hält es BBI: Die Ersteinschätzung ist kostenlos und an keinen Auftrag gebunden. Wir stützen uns auf Kaufverträge aus Ihrer Straße und der näheren Umgebung, den Bodenrichtwert, den Zustand und die Frage, ob vermietet ist. Nach der Besichtigung bekommen Sie eine Preisspanne und den Rechenweg dazu, ausdrücklich ohne Gutachten über den Verkehrswert. Wie die drei Verfahren rechnen, erklärt der Ratgeber Wertermittlung.
Worauf kommt es bei Wohnung, Haus, Zinshaus und Grundstück an? Die Preistreiber
Eigentumswohnung
Bei Wohnungen zählt der Vergleich mit verkauften Wohnungen in ähnlichen Häusern. Den Preis verschieben vor allem Geschoss, Ausrichtung, Balkon, Zustand von Bad und Küche, die Höhe des Hausgelds, die Erhaltungsrücklage und anstehende Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft. Eine vermietete Wohnung erzielt meist weniger als eine leere, weil viele Käufer selbst einziehen wollen. Ablauf und Preise je Bezirk: Wohnung verkaufen in Berlin.
Einfamilienhaus
Beim Haus macht das Grundstück oft einen großen Teil des Preises aus. Ausgangspunkt sind Bodenrichtwert und Grundstücksgröße, dazu Baujahr, Bauweise, Modernisierungen und der energetische Zustand. Mehr dazu: Haus verkaufen in Berlin.
Mehrfamilienhaus und Zinshaus
Käufer von Mehrfamilienhäusern rechnen mit dem Ertrag: Mietliste, Leerstand, Bewirtschaftungskosten und der Kaufpreisfaktor, also das Vielfache der Jahresnettokaltmiete. Instandhaltungsstau und Mietverträge unter der ortsüblichen Miete wirken sich direkt aus. Mehr dazu: Zinshaus verkaufen.
Grundstück
Für unbebaute Grundstücke ist der Bodenrichtwert der wichtigste Anhaltspunkt, angepasst an Größe, Zuschnitt und das, was dort gebaut werden darf. Den Bodenrichtwert Ihrer Lage finden Sie kostenfrei in BORIS Berlin; wie Sie ihn lesen, steht im Ratgeber Bodenrichtwert in Berlin.
Wie bekomme ich eine Mietpreiseinschätzung für meine Wohnung?
Wer eine Wohnung vermieten will, braucht statt des Kaufpreises die erzielbare Miete. Maßstab ist die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 BGB), in Berlin abzulesen am Berliner Mietspiegel 2026 mit Stichtag 1. September 2025. Bei einer Wiedervermietung darf die Miete in Berlin wegen der Mietpreisbremse höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (§ 556d BGB).
Ausnahmen gelten unter anderem, wenn die Wohnung nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurde, wenn sie vor der Vermietung umfassend modernisiert wurde (§ 556f BGB) oder wenn schon der Vormieter mehr gezahlt hat (§ 556e BGB). Bei möblierter Vermietung kommt ein Zuschlag für die Möblierung hinzu. Einzelheiten: Mietpreisbremse in Berlin.
So hält es BBI: Eine erste Näherung liefert unser Mietrechner: Adresse, Wohnfläche und Baujahr genügen. Die persönliche Mietpreiseinschätzung fragen Sie wie die Marktpreiseinschätzung an; auf Wunsch übernehmen wir Mieterauswahl, Vertrag und eine marktgerechte Miete für Sie.
Welche Unterlagen brauche ich für eine Marktpreiseinschätzung?
Für die erste Einschätzung genügen wenige Angaben. Grundbuchauszug und Energieausweis brauchen wir dafür noch nicht.
- Adresse der Immobilie
- Objektart und Wohnfläche
- Baujahr und Zustand
- vermietet oder leer
- Ihre Telefonnummer für Rückfragen
Je mehr wir vorab sehen, desto enger wird die Spanne. Hilfreich sind:
- Fotos der Räume, auch von Bad und Küche
- Grundriss und Wohnflächenberechnung
- Energieausweis
- bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlungen, Wirtschaftsplan, Hausgeldabrechnung
- bei vermieteten Objekten: Mietvertrag oder Mietliste
Den Energieausweis müssen Sie beim Verkauf oder bei der Vermietung spätestens zur Besichtigung vorlegen (§ 80 Abs. 4 und 5 GEG). Was Sie für den Verkauf insgesamt brauchen und wo Sie es bekommen, steht im Ratgeber Unterlagen für den Immobilienverkauf.
Wie frage ich eine Marktpreiseinschätzung bei BBI an?
Über das Formular
Vier kurze Fragen zu Objektart, Lage und Zustand, dann Ihr Kontakt: Marktpreiseinschätzung anfragen. Die Anfrage geht direkt an unser Team.
Per E-Mail mit Unterlagen
Viele Eigentümer schreiben uns inzwischen direkt, oft mit einem Dutzend Fotos, Grundriss und Energieausweis im Anhang. Das ist uns recht (die Spanne wird dadurch schon vor der Besichtigung enger).
Schreiben Sie an info@bbi-immobilien.de mit dem Betreff „Marktpreiseinschätzung" oder „Mietpreiseinschätzung". Nennen Sie Adresse, Objektart, Wohnfläche, Baujahr, ob vermietet oder leer, und eine Telefonnummer; Fotos, Grundriss und Energieausweis können Sie direkt anhängen.
Telefonisch
Unter 030 327 734 0, Montag bis Freitag 8:30 bis 19:00 Uhr, Samstag und Sonntag 10:00 bis 18:00 Uhr.
Wie wir mit Ihren Angaben umgehen, steht in der Datenschutzerklärung.
Wie läuft eine Marktpreiseinschätzung ab? In fünf Schritten
Anfrage
Über das Formular, per E-Mail an info@bbi-immobilien.de oder telefonisch unter 030 327 734 0.
Erste Einschätzung
In der Regel innerhalb eines Werktags, mit Rückfragen zu Zustand und Vermietung.
Besichtigung
Wir sehen uns Schnitt, Geschoss, Zustand und Unterlagen an. Den Termin legen Sie fest.
Preisspanne mit Rechenweg
Mit den Kaufverträgen aus der Umgebung, auf die sie sich stützt.
Ihre Entscheidung
Sie sind an nichts gebunden, auch nicht an einen Verkauf über BBI.
Rechtlicher Hinweis. Dieser Beitrag gibt den Stand vom 16. Oktober 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Als Immobilienmakler dürfen und wollen wir keine Rechtsberatung erbringen; unsere Einschätzungen sind keine Verkehrswertgutachten.
Quellen und Stand
- § 194 Baugesetzbuch (BauGB), Begriff des Verkehrswerts
- § 193 BauGB, Gutachten des Gutachterausschusses
- § 195 BauGB, Kaufpreissammlung aus den Verträgen der Notare
- § 196 BauGB, Bodenrichtwerte
- Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021), Vergleichs-, Ertrags- und Sachwertverfahren
- § 198 Bewertungsgesetz (BewG), Nachweis eines niedrigeren Werts gegenüber dem Finanzamt
- Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin, Marktberichte und Auskünfte
- Gutachterausschuss Berlin: Bodenrichtwerte (BORIS Berlin), kostenfreie Abfrage
- § 558 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), ortsübliche Vergleichsmiete
- § 556d BGB, Mietpreisbremse bei Wiedervermietung
- § 556e BGB, Ausnahme bei höherer Vormiete und Modernisierung
- § 556f BGB, Ausnahme für Neubau und umfassende Modernisierung
- Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen: Berliner Mietspiegel, Mietspiegel 2026
- § 80 Gebäudeenergiegesetz (GEG), Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorlegen
Angaben zu BBI stammen von diesen Seiten unserer Website:
- Immobilienbewertung in Berlin, kostenlose Ersteinschätzung, Preisspanne mit Rechenweg, Unterlagen
- Startseite, Antwort in der Regel innerhalb eines Werktags, Leistung Vermietung
- Mietrechner Berlin, Mietspiegel 2026, Mietpreisbremse
Alle Quellen abgerufen am 16. Oktober 2026.
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Häufige Fragen
Marktpreiseinschätzung: häufige Fragen.
Stand der Antworten: 16. Oktober 2026
Was ist eine Marktpreiseinschätzung?
Eine Einschätzung, zu welchem Preis sich eine Immobilie unter heutigen Marktbedingungen voraussichtlich verkaufen lässt. Grundlage sind tatsächlich gezahlte Kaufpreise vergleichbarer Objekte, der Bodenrichtwert, Zustand und Lage und bei vermieteten Objekten der Ertrag. Anders als ein Verkehrswertgutachten ist sie an keine Form gebunden.
Was kostet eine Marktpreiseinschätzung bei BBI?
Nichts. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und an keinen Auftrag gebunden, auch die Preisspanne mit Rechenweg nach der Besichtigung. Sie entscheiden danach, ob und mit wem Sie verkaufen.
Ist eine Marktpreiseinschätzung ein Gutachten?
Nein. Den Verkehrswert nach § 194 BauGB ermitteln öffentlich bestellte Sachverständige oder der Gutachterausschuss in einem Gutachten. Das brauchen Sie etwa vor Gericht oder gegenüber dem Finanzamt. Für die Frage, welchen Preis Sie beim Verkauf ansetzen, genügt meist eine Marktpreiseinschätzung mit nachvollziehbarem Rechenweg.
Wie schnell bekomme ich eine Marktpreiseinschätzung?
Auf Ihre Anfrage antworten wir in der Regel innerhalb eines Werktags mit einer ersten Einschätzung. Die Preisspanne mit Rechenweg folgt nach der Besichtigung; den Termin legen Sie fest.
Kann ich Fotos, Grundriss und Energieausweis per E-Mail schicken?
Ja. Schreiben Sie an info@bbi-immobilien.de mit dem Betreff „Marktpreiseinschätzung" und der Adresse der Immobilie, und hängen Sie Ihre Unterlagen an. Für die erste Einschätzung brauchen wir Grundbuchauszug und Energieausweis noch nicht; Fotos und Grundriss helfen aber schon.
Bietet BBI auch eine Mietpreiseinschätzung an?
Ja. Für Eigentümer, die vermieten wollen, schätzen wir die erzielbare Miete auf Grundlage des Berliner Mietspiegels und der Mietpreisbremse ein. Eine erste Näherung liefert unser Mietrechner; auf Wunsch übernehmen wir auch Mieterauswahl und Vertrag.
Marktpreiseinschätzung anfragen.
Vier kurze Fragen, dann Ihr Kontakt. Kostenlos, ohne Auftrag, Antwort in der Regel innerhalb eines Werktags. Unterlagen können Sie per E-Mail an info@bbi-immobilien.de nachreichen.