Ratgeber Quellen

Unsere Quellen und wie wir Zahlen prüfen

Woher die Zahlen auf dieser Website stammen, wie wir sie kennzeichnen und wie wir neue Seiten prüfen, bevor sie online gehen.

Ratgeber Quellen5 Min. Lesezeit

Seit 1995 in BerlinIVD-Mitglied seit über 20 Jahren4,6 von 5 bei Google, Stand 18. Juli 2026

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Kurz gesagt. Unsere Marktzahlen stammen in der Regel aus öffentlichen Quellen: vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin, aus BORIS Berlin, aus dem Wohnungsmarktbericht der Investitionsbank Berlin und von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Nutzen wir eine private Auswertung, steht das dabei. An jeder Zahl stehen Quelle und Stand, und Angebotspreise aus Anzeigen trennen wir von Kaufpreisen aus notariellen Verträgen. Ratgeberseiten, die wir seit dem 3. Oktober 2026 schreiben, prüfen wir vor der Veröffentlichung gegen ihre Quellen; einmal in der Woche kontrolliert ein automatischer Lauf, ob die verlinkten Quellen noch erreichbar sind.

Welche Quellen wir nutzen

Für Berlin arbeiten wir mit den Stellen, die Preise, Bodenwerte und Mieten erheben oder veröffentlichen. Die Zahlen des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Berlin beruhen auf den Kaufverträgen, die beim Notar geschlossen wurden, nicht auf Anzeigen. Welche Quelle wofür steht und wo Sie auf unserer Website ein Beispiel finden:

Quellen für die Zahlen auf dieser Website: Quelle, was wir daraus nehmen, Beispielseite
QuelleWas wir daraus nehmenZum Beispiel auf
Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin, ImmobilienmarktberichtKaufpreise aus notariellen Verträgen, Liegenschaftszinssätze, SachwertfaktorenWertermittlung
BORIS Berlin, das Auskunftssystem des GutachterausschussesBodenrichtwerte, jährlich zum 1. Januar ermitteltBodenrichtwert in Berlin
Investitionsbank Berlin (IBB), Wohnungsmarktbericht 2025Kaufpreise und Mieten, die in Anzeigen gefordert werdenMarktdaten Berlin
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und WohnenBerliner Mietspiegel und Wohnlagen, soziale Erhaltungsgebiete (Milieuschutz), ZweckentfremdungsverbotWohnlagenkarte, Milieuschutz-Karte, Zweckentfremdungsverbot
Service Berlinzuständige Ämter, nötige Unterlagen und GebührenUnterlagen für den Verkauf
Amt für Statistik Berlin-BrandenburgEinwohner, Wohnungsbestand und NeubauWohnungsmarkt Berlin
Deutsche BundesbankRenditen von Bundesanleihen, Zinsen für WohnungsbaukrediteZinsen und Rahmenbedingungen
Gutachterausschüsse und BORIS im Land BrandenburgGrundstücksmarktberichte und Bodenrichtwerte für das UmlandHaus verkaufen in Potsdam
Guthmann Estate, Auswertung auf Basis der Transaktionsdaten des Gutachterausschusses; keine amtliche StelleKaufpreisfaktoren für MehrfamilienhäuserKaufpreisfaktor Berlin

Gesetzestexte verlinken wir dort, wo Bund und Länder sie selbst veröffentlichen: Bundesrecht auf gesetze-im-internet.de, Berliner Landesrecht auf gesetze.berlin.de und Brandenburger Landesrecht im Vorschriftensystem BRAVORS.

Wie wir Zahlen darstellen

An jeder Marktzahl stehen die Quelle und der Stand, also das Datum der Auswertung oder des Abrufs. So können Sie die Zahl in der Quelle nachschlagen und sehen, wie alt sie ist.

Bei Preisen unterscheiden wir zwei Arten. Angebotspreise sind Preise, die Verkäufer in Anzeigen fordern; der Wohnungsmarktbericht der Investitionsbank Berlin beruht auf solchen Angeboten. Kaufpreise sind die Beträge aus notariellen Kaufverträgen, wie sie der Gutachterausschuss auswertet. Auf der Seite zum Kaufpreisfaktor stehen Werte aus Abschlüssen und Werte aus Angeboten deshalb getrennt.

Werte, die wir selbst aus Quellen ausrechnen, nennen wir „eigene Berechnung“ oder „rechnerisch“ und sagen, wie gerechnet wurde. Den Kaufpreisfaktor je Bezirk zum Beispiel ermitteln wir aus dem mittleren Angebotspreis je Quadratmeter, geteilt durch zwölf Monatsmieten je Quadratmeter. Fehlt in einer Quelle ein Wert, bleibt die Zeile leer. Geschätzt wird er nicht. Preisprognosen geben wir nicht ab.

Wie wir prüfen

Jede Ratgeberseite, die wir seit dem 3. Oktober 2026 schreiben, durchläuft vor der Veröffentlichung eine feste Prüfung. Zuerst lesen wir jede Zahl und jede zitierte Vorschrift gegen die Quelle. Ein Prüfskript hält die geprüften Werte fest und schlägt an, wenn einer davon im Text fehlt; Rechenbeispiele werden per Skript nachgerechnet. Außerdem ruft es jeden Quellenlink der Seite ab. Ist eine Quelle nicht erreichbar, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Geprüft wird auch Formales wie die Angabe des Stands und die Pflichtangaben im Fuß der Seite, und jeder interne Link muss auf eine vorhandene Seite führen.

Einmal in der Woche ruft ein automatischer Lauf alle externen Quellenlinks der Website ab. Ist eine Quelle verschwunden oder antwortet ihr Server mit einem Fehler, meldet der Lauf den Link an uns. Ob die Zahl hinter einem erreichbaren Link noch aktuell ist, erkennt er nicht. Dafür sehen wir die Marktdaten jedes Quartal durch und ändern sie, sobald eine Quelle neue Zahlen liefert; die Zinsreihe der Bundesbank wird bei jedem Neubau der Website nachgezogen.

Was wir nicht tun

Unsere Ratgeber dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Als Immobilienmakler dürfen und wollen wir keine Rechtsberatung erbringen; unsere Einschätzungen sind keine Verkehrswertgutachten. Ein solches Gutachten schreiben Sachverständige für die Wertermittlung oder der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin.

Eine Werteinschätzung von uns ist auch keine Preiszusage. Was ein Käufer am Ende zahlt, hängt von Objekt, Lage und Marktlage ab. Wie unsere kostenlose Einschätzung entsteht, beschreibt die Seite Immobilienbewertung Berlin.

Stand und Fehler melden

Jede Ratgeberseite nennt ihren Stand; diese hier gibt den Stand vom 10. Oktober 2026 wieder. Stimmt eine Zahl nicht mit der Quelle überein, ist sie veraltet oder führt ein Link ins Leere, schreiben Sie uns über die Kontaktseite oder an info@bbi-immobilien.de. Nennen Sie dabei die Seite und die Stelle.

Quellen

Alle Links abgerufen am 10. Oktober 2026.

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